ISBN-13: 9783638660242 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 36 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,3, Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Absicht der vorliegenden Arbeit ist es, die fruhneuzeitlichen Verfassungen der Stadte Koln und Neuss in Hinsicht auf die Stellung von Rat und Beirat zu vergleichen. Es soll anhand der Verfassungsdokumente beider Stadte gezeigt werden, dass es wesentliche Unterschiede in den beiden Stadtverfassungen gibt, besonders was Rat und Beirat betrifft. Die Stadte Koln und Neuss bieten sich zum Vergleich an, weil Neuss zu den bedeutendsten Stadten im Erzbistum Koln gehorte, genauer neben Bonn die bedeutendste Stadt im Territorium des Kurfursten von Koln war. Koln hingegen hatte sich durch die Schlacht bei Worringen 1288 von Einfluss des Kurfursten befreit und sich nach einer Zeit der Patrizierherrschaft 1396 mit dem Verbundbrief eine Gaffelverfassung gegeben. Zwar ist Neuss in der Groe und Wirtschaftskraft schwerlich mit Koln zu messen, doch kann trotzdem einen Vergleich zwischen beiden Stadten, die Verfassung betreffend ziehen, da Neuss der grote Steuerzahler im Kurfurstentum Koln war und somit fur den Kurfursten von elementarer Bedeutung gewesen sein muss. Weiterhin ist die Kolner Verfassung von besonderem Interesse, weil hier eine Verfassung vorliegt, die nach dem Sturz einer patrizisch gepragten Stadtregierung nun eine auf den Kolner Gaffeln basierende Stadtverwaltung etablierte. Bei der Untersuchung der beiden Stadtverfassungen ist naturlich vor allem die Unterschiedlichkeit derselben von Interesse und es gilt zu untersuchen, welche Stellung der Rat und das Gremium der Gemeindefreunde in den Stadten einnahmen, da gerade an der Rolle des Beirates, was die Mitbestimmung in der Stadtpolitik anbelangt, deutlich wird, wie weit die Bevolkerung der Stadt ein Mitspracherecht hatte. Dass die Mitbestimmung der Gemeinde an der Stadtverwaltung in den beid