ISBN-13: 9783638674935 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 64 str.
ISBN-13: 9783638674935 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 64 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte (vollbefriedigend), Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Veranstaltung: Vorlesung: Rechtsgeschichte, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Werk handelt zum einen von dem am 8. August 1338, auf dem Hoftag zu Frankfurt, von Ludwig IV. verkundetem "Licet Juris" und zum anderen von einem Auszug aus dem Sitzungprotokoll der preuischen Nationalversammlung vom 12.10.1848. Zu beiden Quellen wurde jeweils eine Exegese erstellt. Das "Licet Juris" wurde unter anderem unter den Gesichtspunkten des kanonischen und des romischen Rechts, dem Verhaltnis des Kaisers zum Papst und zu den Kurfursten, sowie der Begrundung der kaiserlichen Macht und des Gottesgnadentums untersucht. Die Exegese der zweiten Quelle, das Sitzungsprozokoll der preuischen Nationalversammlung von 1848, bezieht sich ebenfalls auf die Bedeutung des Gottesgnadentums, sowie auf die Legitimation und Ausubung von Herrschaft in verschiedenen Epochen; Hochmittelalter, Spatmittelalter und Ubergang zur Neuzeit, Absolutismus und Aufklarung. Weiterhin wird der Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit der preuischen Verfassung dargestellt. Schlielich wird auf fruhere Verfassungen Deutschlands und deren Legitimation eingegangen. Abgerundet werden beide Exegesen mit einer kurzen Erlauterung zur Fortwirkung der Quelle.