ISBN-13: 9783656601142 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 60 str.
ISBN-13: 9783656601142 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 60 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FernUniversitat Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das BVerfG stellte im Beschluss vom 07.11.2006 fest, dass die damalige Erhebung der Erbschaftsteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz gem. Artikel 3 (1) Grundgesetz vereinbar ist. Folglich bedurfte es einer gesetzlichen Neuregelung. Das entsprechende Erbschaftsteuerreformgesetz trat am 01.01.2009 in Kraft. Durch die Erganzungen und Anderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuer- sowie des Bewertungsrechts soll das vom BVerfG vorgegebene Bewertungsziel des gemeinen Wertes umgesetzt werden. Im Zuge dessen wurde die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung im BewG verankert. Entsprechend der Regierungsbegrundung ist u. a. das Ertragswertverfahren anwendbar, da es sich an den Ertragsaussichten des Unternehmens orientiert. Der Wert eines Unternehmens ist von vielen Einflussfaktoren sowie Ermessensentscheidungen abhangig. Das Ziel der Arbeit ist demgema die Beantwortung folgender Forschungsfragen: 1. Welche Einflussfaktoren sind in das Bewertungskalkul des Ertragswertverfahrens einzubeziehen? 2. Lassen sich anhand des Ertragswertverfahrens unter Anwendung der Phasenmethode allgemeingultige Aussagen hinsichtlich der Anderung in Bezug auf die Hohe des Unternehmenswerts formulieren? 3. Wie wirken sich die isolierte als auch die kombinierte Variation der Parameter im Rahmen der Wertermittlung auf die Hohe des Unternehmenswerts aus? Aufgrund des umfassenden Themenkomplexes und der im Rahmen dieser Arbeit im Fokus stehenden objektivierten Bewertung von unternehmerischem Vermogen im Rahmen der Erbschaftsteuer, erfolgt eine Schwerpunktsetzung in der Gestalt, dass das Ertragswertverfahren ausschlielich anhand des Typisierungsrahmens IDW S 1 erlautert wird. Weiterhin ist der Ausarbeitung als Auspragung unternehmerischen Vermogens ausnahmslos eine im Privatvermogen gehaltene GmbH-Beteiligung zugrunde gelegt.