ISBN-13: 9783640381906 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 68 str.
ISBN-13: 9783640381906 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 68 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg (Rechtswissenschaftliches Institut), Veranstaltung: Rechtsgeschichtliches Seminar: Gaukler - Huren - Henker: Zu Rechtsproblemen sozialer Randgruppen in der spatmittelalterlichen Gesellschaft und deren Wirkungen in die Moderne, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Lexika der heutigen Zeit wird die Stadt als eine "Siedlung mit meist nicht landwirtschaftlichen Funktionen, welche unter anderem gekennzeichnet ist, durch eine gewisse Groe, Geschlossenheit der Ortsform, eine hohe Bebauungsdichte und zentrale Funktionen in Handel, Kultur und Verwaltung" bezeichnet. Bei dem Gedanken an die Stadt des Mittelalters wird in uns die Erinnerung an eine mit Mauern und Turmen befestigte Ortschaft mit einem Gewirr von unregelmaigen schmalen Gassen und gotischen spitzgiebeligen Hausern geweckt. Der Mauergurtel und die geschlossene Bau- weise gehoren ebenso zum Wesen der Stadt wie die Stadtverfassung selbst, welche die Stadt in rechtlicher Beziehung aus dem umgebenden Land heraushebt.1 In wirtschaftlicher Hinsicht bestand die besondere Leistung der Stadt des Mittelalters im Auf- bau einer umfassenden Markt- und Verkehrswirtschaft mit dem Austausch von Luxus- und Massengutern uber weite Entfernungen, in der Konzentration von Handel und Gewerbe, in einer planmaigen Wirtschaftspolitik, in der wirtschaftlichen Beherrschung des Umlandes und in der Erschlieung neuer Absatzraume. Die politische Bedeutung der Stadt lag vor allem in ihrem Festungscharakter und in ihrer uberlegenen Finanzkraft. Der Begriff "Stadt" stammt vom Mittelhochdeutschen "stat," damit bezeichnete man schon sehr fruh eine Wohnstatte oder eine Siedlung. Im 12.Jahrhundert stand er fur den mittelalterlichen Rechtsbegriff. Der historische Stadtbegriff definiert die Stadt folgendermaen: Stadte sind Gemeinden, welchen bei speziellen Voraussetzungen der Stadtt