ISBN-13: 9783656023050 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 54 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,00, Universitat Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nahtlosigkeitsregelung des 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenuber der Agentur fur Arbeit (AA) und fingiert volle Erwerbstatigkeit fur einen Arbeitslosen, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der korperlichen Verfassung ist zu arbeiten, bis der Rentenversicherungstrager (RV-Trager) volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat. Obwohl das BSG im Jahr 1999 eine Vielzahl an Fragen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung geklart hat, zeigt sich, dass die Verwaltungspraxis von einer hohen Rechtsunsicherheit gepragt ist und dass die hochstrichterliche Entscheidung bis heute nicht oder nur zogerlich zur Kenntnis genommen wurde. Ein Resultat daraus ist, dass ein Groteil der von der AA ausgestellten Bescheide falsch ist. Dabei handelt es sich wiederholt um die folgende Fallkonstellation: Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer wird arbeitsunfahig und wird von seinem Arbeitgeber gekundigt. Wahrend des Krankengeldbezuges wird er von seiner Krankenkasse angeschrieben und dazu auffordert, einen Rentenantrag wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bei dem zustandigen Rentenversicherungstrager zu stellen. Jedoch wird der Rentenantrag mit der Begrundung abgelehnt, dass keine Erwerbsminderung vorliege, woraufhin der Versicherte Widerspruch einlegt. Wahrend das Widerspruchsverfahren noch lauft, endet nach 78 Wochen die Leistungspflicht der Krankenkasse und der Versicherte wird automatisch aus dem Krankengeldbezug "ausgesteuert." Auf Empfehlung der Krankenkasse wendet sich der Versicherte an die AA und stellt mit dem Hinweis, dass er weiterhin arbeitsunfahig sei, einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Daraufhin erteilt die AA einen ablehnenden Bescheid und stutzt sich dabei auf den ablehnenden Bescheid des RV-Tragers, obwohl das Widerspruchsverfahren noch lauft. In dem Bescheid der AA