ISBN-13: 9783638942355 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 76 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: vollbefriedigend (11), Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf, 41 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Betrachtet wird, ausgehend von einem historischem Ruckblick, der ungeschriebene Grundsatz der Paritat. Dieser Grundsatz beinhaltet mehrereTeilaspekte, wie das Prinzip staatlicher Neutralitat, Trennung Staat-Kirche und die Glaubensfreiheit und spielt in vielen aktuellen Auseinandersetzungen mit religiosem Hintergrund eine entscheidende Rolle. Der Arbeit liegt der (gelungene) Versuch zu Grunde, das Paritatsprinzip auch fur die Rechtsanwendung operabel darzustellen und auf Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung hin zu untersuchen. Einfuhrung: Hintergrund fur den Begriff der Paritat A. Wortlautbedeutung von "Paritat" Vom lateinischen Wort "par" (deutsch: gleich, bzw. gleichstark) stammend, meint Paritat die Verpflichtung des Staates zur Gleichbehandlung aller Religionen auf Grundlage der Gleichrangigkeit aller Religionen. B. Ein historischer Ruckblick In der nach Luthers Thesenanschlag 1517 folgenden Zeit der Reformation zerbrach die jahrhundertealte Einheit von Staat und Kirche und die Teilgebiete des Heiligen Romischen Reiches deutscher Nation wurden entweder weitgehend bis durchgehend katholisch oder protestantisch. Der Stabilitat des Reiches wegen sollte mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 langfristig zwischen den um Einfluss ringenden christlichen Glaubensgemeinschaften ein Reichsgesetz dauerhaft den Frieden sichern: "cuius regio, eius religio" ist der Grundzug des Gesetzes. Aber auch "aequalitas exacta mutuaque," so dass der Augsburger Religionsfrieden, auch wenn er nur bis 1618 relativ stabil blieb, als erste gesetzlich festgehaltene Grundlage des Paritatsprinzips gelten kann. Als weiterer Fortschritt auf dem Weg zur Religionsgleichbehandlung kann, nach dem grundlegend religios motivierten Dreiigjahrigen Krieg,