ISBN-13: 9783638672955 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 60 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universitat Jena (Institut fur Politikwissenschaften), Veranstaltung: Das Grundgesetz - Entstehung und Entwicklung, 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Jubilaen durfen gefeiert werden. Das galt auch am 23. Mai 1999 anlasslich des 50. Jahrestages des Grundgesetzes der BRD. Der zunachst nur als Provisorium verstandenen Verfassung gelang es, sich in den vergangenen 50 Jahren zu bewahren. Sie bescherte dem Land politische Stabilitat und eine freiheitliche Wirtschaftsordnung. So gut ging es den Deutschen in ihrer langen Geschichte noch nie. Dennoch haben die Deutschen ein eher nuchternes Verhaltnis zu ihrem Land und zu ihrer Verfassung. Im Zusammenhang mit dem 50jahrigen Bestehen des Grundgesetzes der BRD sind die Forderungen nach direkter Beteiligung der Burger am politischen Entscheidungsprozess wieder lauter geworden. Als Lehre aus der Vergangenheit nahm der Parlamentarische Rat kaum Elemente der direkten Demokratie in das Grundgesetzes auf. Doch seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 gab es immer wieder Bestrebungen dieses Verfassungswerk hinsichtlich direktdemokratischer Elemente zu erweitern. Ausgehend vom Begriff der direkten Demokratie und einem Vergleich zwischen Theorie und Praxis soll ein Uberblick uber die Diskussion um die Aufnahme direktdemokratischer Elemente in das Grundgesetzes von 1949 bis heute gegeben werden. Es wird nach Ursachen und Grunden fur die getroffenen Entscheidungen gesucht. Den Schwerpunkt bilden dabei die Verhandlungen der Gemeinsamen Verfassungskommission (GVK) zu Beginn der 90er Jahre in Verbindung mit der Deutschen Einheit. Aufgrund der groen Themenbreite, die es bei den verschiedenen Moglichkeiten der direkten Demokratie gibt, beschranke ich mich auf die Diskussion zur Aufnahme der unmittelbaren Burgerbeteiligung beim politischen Sachentscheid in das Grundgese