ISBN-13: 9783640223503 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 52 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Revision, Prufungswesen, Note: 2,0, Universitat Trier, Veranstaltung: PbSf im Hauptstudium: Der Jahresabschluss und die sich anschlieende Prufung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bestreben zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsstandards auf internationaler Ebene bewirkt standige Reformen und stellt somit nicht nur die bilanzierenden Unternehmen, sondern auch die jeweiligen Abschlussprufer vor groe Herausforderungen. Wahrend bis April 1998 samtliche Abschlusse von Unternehmen in Deutschland gema HGB angefertigt werden mussten, bestand mit dem Inkrafttreten des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetztes fur kapitalmarktorientierte Konzerne ein Wahlrecht auch nach IFRS oder anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren zu konnen. Dieses Wahlrecht wurde wiederum 2007 im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes endgultig durch ein Gebot zur Bilanzierung nach IFRS fur o. g. Konzerne abgelost und zusatzlich ein solches Wahlrecht fur nicht-kapitalmarktorientierte Konzerne eingefuhrt. Zur Ermittlung der Ausschuttungsbemessungs- und Besteuerungsgrundlage sind allerdings weiterhin die nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Einzelabschlusse zu verwenden.1 Somit besteht fur diese Unternehmen die Notwendigkeit stets nach zwei Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren. Auch wenn durch die geplante Einfuhrung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) zum 01.01.2009 dieser Umstand teilweise vereinfacht werden soll, ist zurzeit eine Uberleitungsrechnung vom HGB- zum IFRSAbschluss die Regel. Durch diese soll erreicht werden, dass ein zweiter Jahresabschluss nicht in seiner Gesamtheit neu erstellt werden muss, sondern lediglich eine Anpassung der abweichenden Positionen vorgenommen wird. Die notwendige Prufung beider Abschlusse kann analog aufgebaut werden. Einen besonderen Unterschied stellt in diesem Zusammenhang die Handhabung von Finanzinstrumenten dar. Beginnend bei der Begrifflich