ISBN-13: 9783640670352 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 32 str.
ISBN-13: 9783640670352 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover (Historisches Seminar), Veranstaltung: Preuen und Sachsen im 18. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Rechtsstaat hat in der deutschen Gesellschaft allen anderen Institutionen etwas voraus: Schenkt man aktuellen Umfragen Glauben, so geniet das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit hochstes Ansehen und tiefstes Vertrauen in unserer Gesellschaft - mehr noch als das Grundgesetz selbst, dass die verfassungsrechtliche Grundlage der Bundesrepublik bildet. Der Politikwissenschaftler Hans Vorlander resumierte angesichts dieser empirischen Ermittlungen, dass "sich die Deutschen nach 60 Jahren auch gesamtdeutsch an das Grundgesetz so gewohnt haben (M.S.)], dass sie es nicht mehr missen mochten" - "auch wenn es nach ganz uberwiegender Meinung fortentwickelt werden sollte," wie Vorlander erganzt. Das uns heute so vertraute - und zur Bewahrung eben auch anvertraute - Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist jedoch keine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Nicht erst mit der Verkundung des Grundgesetzes vor nun uber 60 Jahren oder mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 entstand die Institution des Rechtsstaats: Seine normative Kraft - und noch viel mehr die Idee der Rechtsstaatlichkeit - reichen viel weiter zuruck. Die vorliegende Arbeit hat eben die Entwicklung des preuischen Rechtsstaates zum Thema. Dazu folgt nach dieser Einleitung (I) eine Beschreibung des Rechtswesens zu Beginn des Konigreichs Preuen, das sich vor allem durch die landliche Patrimonialgerichtsbarkeit kennzeichnet (II). Im Anschluss wird ein Uberblick uber die wesentlichen Reformen des Rechts und der Rechtspflege in Preuen im 18. Jahrhundert gegeben (III). Dabei soll auch der "Fall Muller-Arnold" als "Praxisbeispiel" veranderter rechtsphilosophischer Auffassungen des Konigs Friedrichs II. angefuhrt werden. Schlielich folgt eine Auseinanderset