ISBN-13: 9783640696154 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 2, Wirtschaftsuniversitat Wien, Veranstaltung: Forschungsmethoden im Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der VwGH hat im Erkenntnis vom 17.4.2008, 2008/15/0064 festgestellt, dass die Kapitalverkehrsfreiheit des Art 56 der Regelung des 10 Abs 2 KStG, nach welcher die Dividenden aus den auslandischen Minderheitsbeteiligungen der Mitbeteiligten uneingeschrankt besteuert werden, (jedenfalls in Bezug auf Beteiligungen aus anderen Mitgliedstaaten) entgegen steht. Im Schrifttum werden die Ausfuhrungen des VwGH zur Verdrangung von nationalem Recht durch das Gemeinschaftsrecht mittels Anwendung der Anrechnungsmethode als geringstmoglicher Eingriff in das nationale Recht kritisiert und neue praktische Probleme aufgezeigt. Der Gesetzgeber entschied sich mit der Anpassung des 10 KStG idF AbgAG 2009 (RV) gegen die Anrechnungsmethode und fur die Befreiungsmethode bei EU- und EWR-Minderheitsbeteiligungen, wenn die Voraussetzungen des internationalen Schachtelprivilegs nicht vorliegen. Die Befreiungsmethode kommt auch bei nationalen Beteiligungen zur Anwendung. Der VfGH und der VwGH haben komplexe Entscheidungen zu treffen, die oft nicht unumstritten sind. Es gibt heftigste Diskussionen, ob das Erkenntnis vom 17.4.2008, 2008/15/0064 des VwGH dem Gemeinschaftsrecht entspricht, die Absicht des historischen Gesetzgebers wiedergibt, die Auslegung durch richterliche Rechtsfortbildung anstatt der Analogie zulassig ist und tatsachlich dem geringsten Eingriff entspricht. Um diese Rechtsunsicherheit zu vermeiden ware es primar wunschenswert, dass der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nachkommt, gemeinschaftswidriges nationales Recht zu korrigieren und eine klare und eindeutige innerstaatliche Rechtslage zu schaffen. Dies gelingt dem Gesetzgeber nicht immer und daher ist es umso wichtiger, dass die Interpreten bei komplexen Interpretationen ihre Methoden und Wertungen transparent darlegen, um zu ermoglichen, dass d