ISBN-13: 9783640674329 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Karl-Franzens-Universitat Graz, Sprache: Deutsch, Abstract: Die rechtshistorische Entwicklung des Rechtsstaates wird vorgestellt und hernach werden die Auspragungen des Rechtsstaates mit jenen des Polizeistaates verglichen. Osterreich ist ein Rechtsstaat. Doch woran erkennt man einen Rechtsstaat? Wie ein Staat mit seinen Burgern umgeht, wie er ihnen begegnet und welchen Stellenwert und welche Rechte er ihnen gewahrt, lasst erkennen, ob ein Rechtsstaat oder ein Polizeistaat vorliegt. Laut dem Baugesetz "Republikanisches Prinzip" im Art 1 B-VG geht das Recht vom Volk aus und mit dieser Formel ist das rechtsstaatliche Prinzip abgedeckt. Der nahere Inhalt dieses Prinzips lasst sich aber erst aus der Gesamtbetrachtung der Bundesverfassung, welche aus dem Jahre 1920 stammt, erschlieen. Der Rechtsstaat als solcher wurde erst im 17. und 18. Jahrhundert in der Theorie konstruiert, praktische Umsetzung und erstmalige Erwahnung im Schrifttum erfuhr er erst im 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert wurde der Rechtsstaat ausdifferenziert. In der absoluten Monarchie (monarchischer Absolutismus) gab es keine Gewaltentrennung. Der Monarch herrschte unumschrankt, er war niemandem fur sein Handeln verantwortlich. Er vereinte Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit in einer Hand: Die Machtspruche des Landesherr wurde durch Anfragen der Gerichte oder durch Beschwerden, Bittschriften, Gnadengesuche der Untertanen oder Interventionen gesucht. Hierbei ubernahm der Landesherr die richterliche Funktion: bestimmte Urteile - besonders jene in schweren Kriminalsachen - mussten ihm zur Bestatigung vorgelegt werden. Der Landesherr konnte die Urteile sanktionieren, mildern, verscharfen. ...]