ISBN-13: 9783639841572 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 124 str.
In der vorliegenden Arbeit wird geklart, ob die derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen fur die Ausgliederung der Bewachungstatigkeit an private Sicherheitsunternehmen ausreichen. Dazu wurden neben den erforderlichen Qualifikationen von Mitarbeitern privater Sicherheitsdienstleister und Bediensteten des offentlichen Sicherheitsdienstes auch die Ausbildungsanforderungen und Weiterbildungsangebote verglichen. Die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse der Exekutivbediensteten und der privaten Mitarbeiter wurden analysiert und gegenubergestellt. Des Weiteren wurde an Hand des Beispiels "Anhaltezentrum Vordernberg" die Entstehung und die vertragliche Basis des europaweit einzigartigen Projektes eines "Private Public Partnership" im Anhaltevollzug analysiert und die Chancen und Grenzen der dortigen Zusammenarbeit wissenschaftlich erforscht. Nach Analyse der Problemfelder mundet diese Arbeit schlussendlich in einer Gesamtfolgerung welche auch als Handlungsanleitung fur zukunftige Modelle des "Private Public Partnership" im polizeilichen Alltag verstanden werden kann.
In der vorliegenden Arbeit wird geklärt, ob die derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausgliederung der Bewachungstätigkeit an private Sicherheitsunternehmen ausreichen. Dazu wurden neben den erforderlichen Qualifikationen von Mitarbeitern privater Sicherheitsdienstleister und Bediensteten des öffentlichen Sicherheitsdienstes auch die Ausbildungsanforderungen und Weiterbildungsangebote verglichen. Die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse der Exekutivbediensteten und der privaten Mitarbeiter wurden analysiert und gegenübergestellt. Des Weiteren wurde an Hand des Beispiels „Anhaltezentrum Vordernberg" die Entstehung und die vertragliche Basis des europaweit einzigartigen Projektes eines „Private Public Partnership" im Anhaltevollzug analysiert und die Chancen und Grenzen der dortigen Zusammenarbeit wissenschaftlich erforscht. Nach Analyse der Problemfelder mündet diese Arbeit schlussendlich in einer Gesamtfolgerung welche auch als Handlungsanleitung für zukünftige Modelle des „Private Public Partnership" im polizeilichen Alltag verstanden werden kann.