Dr. Michael Hördt, M.C.L. (Mannheim/Adelaide) studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg. Nach dem ersten Staatsexamen hat er den Master of Comparative Law absolviert und im Anschluss die Arbeit an dem vorliegenden Werk begonnen. Das zweite Staatsexamen erlangte er 2018. Gegenwärtig ist er Rechtsanwalt bei der Kanzlei Schulte Riesenkampff in Frankfurt am Main.