ISBN-13: 9783656124979 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 28 str.
Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Ethik, Note: 1,3, Technische Universitat Dresden (Institut fur Philosophie), Veranstaltung: Medizinethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Person sein, heisst sich selbst in Zukunft, Gegenwart und Vergangenheit wahrnehmen zu konnen. Personen haben Interessen, die sie autonom umsetzen konnen. Nicht-Personen konnen dies nicht. Ergo, haben Personen ein Lebensrecht und Nicht-Personen haben keines. Dies ist die weit moglichst reduzierte Grundaussage der praktischen Ethik von Peter Singer. Daraus ergeben sich Konsequenzen. Uberspitzt dargestellt diese: Wenn Singer bei Veganern vorbeischaut, gibt es Jubelfeier und Konfetti. Wenn Singer bei Behindertenverbanden vorbeischaut, bereitet man sich alle auf eine Diskussion mit dem Beelzebub vor. Warum? Die Konsequenz Singers ist, dass nicht nur Menschen als Personen angesehen werden konnen, sondern zumindest auch einige hoher entwickelten Saugetiere. Hat ihr Hund Personlichkeit mit einem Sinn fur Vergangenes und die Zukunft? Wenn sie dem Zustimmen, so ist ihr Hund Person mit einem Lebensrecht. Aber kann das ein Neugeborenes von sich auch behaupten? Was macht den Unterschied zwischen Abtreibung vor der Entbindung (Das Kind ist Behindert, niemand will es) und Abtreibung, sagen wir 24 Stunden nach Geburt (Das Kind wurde durch die Geburt schwerstbehindert, niemand will es)? DIESE FRAGEN SIND "STARKER TOBAK " Diese wissenschaftliche Arbeit( ) widmet sich dem Thema durch neutrale Analyse. Singers Argumente werden denen von Poltner (Bioethiker) gegenubergestellt, der sehr wohl (behinderten) Neugeborenen ein Lebensrecht anerkennt. Dabei bekommt der Leser ein allgemeines Verstandnis fur die Argumentationslinien beider Autoren, die unabhangig voneinander betrachtet werden. Die Beantwortung der Fragestellung erfolgt im letzten Teil des Essays. Mit Poltners Argumenten und eigenen Uberlegungen wird deutlich, dass der Personenbezug fur das Recht auf Lebensschutz kein Ausschlusskriterium fur das Lebensrecht