ISBN-13: 9783668345416 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 17,00 Punkte, Humboldt-Universitat zu Berlin (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Patentrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Inkrafttreten des Ubereinkommens uber handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) im Jahre 1994 bezweckte einheitliche Standards der Rechte des geistigen Eigentums in allen Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO). Insbesondere Entwicklungslander mussten Schutzsysteme etablieren, um den Anforderungen des TRIPS gerecht zu werden. Im Bereich der pharmazeutischen Patente ubte das TRIPS-Abkommen einen signifikanten Einfluss aus, in dem es festlegte, dass diese nun in allen WTO-Landern geschutzt werden. Obgleich das TRIPS-Abkommen den Schutz des geistigen Eigentums in den Entwicklungslandern starken oder gar erst etablieren sollte, war es ein Anliegen der Vertragsstaaten, auch den Zugang zu Arzneimitteln fur die Bevolkerung zu verbessern. Wie sich zeigen wird, erschwert die an sich lobenswerte Starkung des patentrechtlichen Schutzes den Zugang zu bezahlbaren Arzneimitteln. Im Wissen um dieses Spannungsfeld haben die Mitgliedsstaaten Wege geschaffen, diesen Zugang wieder weiter zu offnen. Die Effektivitat einer dieser Vehikel soll im Folgenden untersucht werden. Damit ist die Moglichkeit der -Zwangslizenzierung- unter Art. 31 TRIPS gemeint, welche hierbei die meiste Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat und mithin auch die konflikttrachtigste Variante darstellt. Aufgrund dessen wird sich der wesentliche Schwerpunkt dieser Arbeit mit der Frage auseinandersetzen: Stellt die Zwangslizenzierung gegenwartig unter dem TRIPS-Abkommen und der VO 816/2006 EG ein effektives Mittel dar, den Zugang zu Arzneimitteln in Entwicklungslandern zu verbessern? Dabei wird die vorliegende Arbeit zunachst auf die okonomischen Aspekte des Arznei