Aus dem Inhalt: Medizinische Indikation des Wachkomapatienten - Strafrechtliche Einordnung des «technischen» Behandlungsabbruchs - Voraussetzungen für die Zuverlässigkeit eines einseitigen Behandlungsabbruchs - Zulässigkeit des Behandlungsabbruchs aufgrund Unverhältnismäßigkeit von wirtschaftlichem Aufwand und Erfolg - Mögliche Regelung des Behandlungsabbruchs de lege ferenda.
Der Autor: Matthias Nagel wurde 1969 in Hannover geboren. 1989 begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen, das er 1994 mit der Ablegung des 1. Staatsexamens abschloß. Nach Ablegung der 2. Staatsprüfung 1997 arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt. Seit 2000 ist der Autor als Regierungsassessor bei einer niedersächsischen Landesbehörde als Dezernent tätig. Die Promotion erfolgte im Jahr 2001.