ISBN-13: 9783638699921 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1, Niedersachsische Fachhochschule fur Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim (Oldenburg), Sprache: Deutsch, Abstract: Superwahljahr 1994 Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahre 1959 als erstes europaisches Land die staatliche Parteienfinanzierung eingefuhrt und damit eine sehr wechselvolle Geschichte eingeleitet. Diese ist gepragt von der "Auseinandersetzung" zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Nahezu jede Anderung im Bereich der Parteienfinanzierung wurde einer Uberprufung durch das BVerfG unterzogen. Zu dieser wechselvollen Geschichte beigetragen haben insbes. die Parteien und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Letztere haben uber die staatlichen Finanzquellen, die den Parteien zugute kommen, durch Gesetz (oder Haushaltsbeschluss) zu beschlieen. Die Abgeordneten gehoren bekanntermaen (nahezu) alle einer Partei an. Diese entsendet wiederum "ihre" Abgeordneten (uber die Landesliste) in das Parlament. Hieraus ergibt sich die ungluckliche Konsequenz, dass das Parlament und die in ihm vertretenen Parteien, letztlich in eigener Sache entscheiden. Die gunstigste Ausgangsposition hat hierbei naturlich die Parlamentsmehrheit. Der Minderheit bleibt haufig nur noch (sofern sie durch etwaige Regelungen benachteiligt wird) der Gang zum BVerfG nach Karlsruhe. In der Vergangenheit war dies nicht selten der Fall. So auch vor der Anderung des Parteienfinanzierungsrechts, die in der Novellierung des Parteiengesetzes und der entsprechenden steuerrechtlichen Regelungen vom Fruhjahr 1994 ihren Abschluss fand. Die Ausgestaltung des Parteienfinanzierungsrechts soll erortert werden. Zum tieferen Verstandnis soll auch die bisherige Entwicklung des Parteienfinanzierungsrechts nachgezeichnet werden. Verfassungsrechtlicher Ausgangspunkt zur Finanzierung der Parteien ist Art. 21 GG. Die Vater des Grundgesetzes gingen davon aus, dass die Parteien sich, um die Aufgabe