ISBN-13: 9783640954780 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 36 str.
ISBN-13: 9783640954780 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 36 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Universitat Duisburg-Essen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Legitimitat und Funktionalitat - Grundlegende und gegenwartige Elemente der Parlamentarismustheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon Max Weber hat bereits 1921 in seinem Werk "Wirtschaft und Gesellschaft" die Eigenschaften von Parteien dahingehend unterschieden, dass sie sich entweder an personlichen Interessen, oder an sachlichen Zielen orientieren konnen. Doch gibt es eine solche Differenzierung auch heute noch? Vertreten die Parteien in den Parlamenten das Volk, oder sich selber? Der Forschungsbericht zum Thema Parteien und Reprasentation durch Parlamentarier soll genau das herausfinden. Im Zuge des Seminars "Legitimitat und Funktionalitat - Grundlegende und gegenwartige Elemente der Parlamentarismustheorie" werden die theoretischen Ausarbeitungen zu verschiedenen parlamentarismustheoretischen Ansatzen anhand der Wirklichkeit uberpruft. Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit liegt in der Beantwortung der Frage, ob die Parteien in deutschen Parlamenten Reprasentanten des ganzen Volks, oder Vertreter von eigenen Interessen sind. Dazu wurde der Forschungsbericht zunachst in einen theoretischen und einen empirischen Teil gegliedert, um im Anschluss die Erkenntnisse aus beiden Teilen zusammenzufuhren. Im Theoretischen Ausgangspunkt geht es zunachst darum zu definieren, was eigentlich unter Reprasentation, oder dem Volk zu verstehen ist. Im Anschluss erfolgt die Betrachtung parlamentarismustheoretischer Ansatze. In dem Kapitel "Die Parteien und das Volk" wird auf die Parteienstaatslehre und das daraus folgende Verhaltnis von Parteien - Parlamentarier - Volk von dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Gerhard Leibholz eingegangen. Um nicht nur einseitig die Ansichten Leibholzs zu betrachten, wird in dem Kapitel "Politische Klasse und Fiktion" die Auffassung des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von