ISBN-13: 9783640381654 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 68 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 11 Punkte, Martin-Luther-Universitat Halle-Wittenberg (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Rechtswissenschaftliches Seminar "Arbeit im Gefangnis," Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Eine uberdurchschnittliche schriftliche Ausarbeitung, welche aufgrund des mundlichen Referats mit "nur" 11 Punkten bewertet wurde. Diese Arbeit zeichnet sich durch ein hohes Grad an Engagement und einer sehr praxisnahene Recherche aus., Abstract: Das Strafvollzugsgesetz wurde am 16.Marz 1976 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. 1 Dieses Gesetz trat am 01.Januar 1977 in Kraft. Fur den Bereich der beruflichen Resozialisierung wesentliche Bestimmungen erhielten am 01.Januar 1980 entsprechende Rechtskraft. Darin wird als Hauptziel des Strafvollzuges die rechtliche und soziale Wiedereingliederung der Strafgefangenen genannt. Insbesondere arbeits- und berufspadagogische Massnahmen sollen der Realisierung dieses Zieles dienen. 2 Gem. 37 Abs. 1 StVollzG dienen arbeitstherapeutische Beschaftigungen, Arbeit, Aus- und Weiterbildung insbesondere dem Ziel, Fahigkeiten fur eine Erwerbstatigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu fordern oder aber zu erhalten. Die Arbeit im Strafvollzug ist eine wichtige Behandlungsmassnahme3 zur Verwirklichung des Vollzugsziels. Sie dient in erster Linie der beruflichen und sozialen Integration der Strafgefangenen. 4 Das Strafvollzugsgesetz legt daher in 41 StVollzG iVm. Art. 11 Abs. 3 GG ausdrucklich eine Arbeitspflicht fur Strafgefangene fest.5 Dies im ubrigen im Gegensatz zu den Untersuchungsgefangenen. Das Strafvollzugsgesetz raumt den Faktoren Beruf und Arbeit im Resozialisierungsprozess von Strafgefangenen eine entscheidende Stellung ein.6 Die Arbeit steht eindeutig im Dienste der sozialen Ertuchtigung des Strafgefangenen. 7 Bei der Arbeit soll es sich um eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit handeln.