ISBN-13: 9783838663449 / Niemiecki / Miękka / 2003 / 80 str.
ISBN-13: 9783838663449 / Niemiecki / Miękka / 2003 / 80 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, HAWK Hochschule fur angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Gottingen (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Unter dem Druck eines fur das wirtschaftliche Wachstum notwendigen Strukturwandels und angesichts anhaltend hoher und weiterhin steigender Arbeitslosigkeit wird seit zwei Jahrzehnten das vorzeitige Ausscheiden alterer Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben gefordert. Es galt lange Zeit als sozialvertraglich, die Arbeitsplatzchancen junger Menschen zu sichern, indem den Alteren der vorzeitige Ruhestand ohne nennenswerte finanzielle Abschlage ermoglicht wurde. Ob dies ohne Alternative war, mag ruckblickend mit einem Fragezeichen versehen werden. Der Gesetzgeber, die Gewerkschaften und auch die Unternehmen haben dies gemeinsam so gesehen und ihr Handeln daran ausgerichtet. Da diese Praxis nicht mehr finanzierbar war, wurde auch aus diesem Grund das Altersteilzeitgesetz am 23.07.1996 (BGBl. I S. 1078) erlassen, zuletzt geandert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.06.2000 (BGBl. I S. 910). Es ist gultig bis zum 31.12.2009. Mit dem Altersteilzeitgesetz hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.08.1996 eine weitere Form der Teilzeitarbeit geschaffen, die alteren Arbeitnehmern einen gleitenden Ubergang in den Ruhestand ermoglichen soll. Schliessen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag ab, wird dies durch Leistungen der Bundesanstalt fur Arbeit gefordert, wenn die Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahres spatestens ab 31.12.2009 vermindert und damit die Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers ermoglicht wird (vgl. 1 AtG). Die bisherige sozialrechtliche Problematik, wonach die Versicherungs- und Beitragspflicht in den Sozialversicherungen von der Arbeitsleistung gegen Entgelt abhangig war, ist durch die Neuregelung des 7 SGB IV behoben. Insbesondere bei langeren Freistellungsphasen, wi