ISBN-13: 9783656314387 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 20 str.
Essay aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: keine, Ruhr-Universitat Bochum (Seminar fur Orientalistik und Islamwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar: Sexualitat und Drogen bei den Moguln: Beispiele aus Medizin, Ethik und Historiographie, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung a) Der "Drogenbegriff" Um auf das Thema "Opium (Papaver somniferum) im Mogulreich" einzugehen, sollten einleitend einige Begriffe, Grundlagen und Hintergrunde erlautert werden. So ist es zu allererst sinnvoll, die Definition des Begriffs Droge als solche darzulegen. Des Weiteren wird auf Opium im speziellen eingegangen und seine Gewinnung, Wirkweise, pharmakologische Anwendung, sowie seine Auswirkung auf den Organismus kurz erlautert. Ursprunglich bezeichnete der pharmakologische Begriff Droge zu allererst einen pflanzlichen oder tierischen Stoff. Eine weitere Einteilung des Begriffs ist zum einen die Arzneidroge, zum anderen die Rauschdroge. Als Arzneidroge versteht man getrocknete Arzneipflanzen oder deren Teile, wie Wurzeln, Samen oder auch atherische Ole. Die Zubereitung dieser Pflanzen oder Pflanzenteile (oder Auszuge ihrer Wirkstoffe) dienen hier als Heilmittel. Aus dem angelsachsischen Sprachraum etablierte sich in der neueren Zeit das Wort "Droge" ("drug") als eine Begrifflichkeit fur Rauschmittel (Rauschdrogen) und Suchtgifte generell, welche mitunter auch zu Abhangigkeiten fuhren konnen. Der Begriff Droge durchlebte also eine semantische Verschiebung, welche beachtet werden muss, "da man keinesfalls "Arzneimittel" mit "Drogen" gleichsetzen darf." Dennoch muss beachtet werden, dass bestimmte Stoffe, deren Wirkung im ursprunglichen Sinne zu medizinischen Zwecken genutzt wurde bzw. noch immer wird, also Arzneidrogen darstellen, sehr wohl auch zum Zwecke der Rauschdroge oder als Gift benutzt werden konnen. Die Definition, ob es sich um ein Heilmittel, eine Rauschdroge oder ein Gift handelt, ist also eine flieende und wird b