ISBN-13: 9783640786770 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 104 str.
ISBN-13: 9783640786770 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 104 str.
Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, German Graduate School of Management and Law gGmbH (Wirtschaftsrecht / Business Law), Sprache: Deutsch, Abstract: Online-Hauptversammlungen unter Berucksichtigung des ARUG Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlussen bei Online-Teilnahme, Online-Stimmabgabe und Briefwahl Am 28.05.2009 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie (ARUG ) beschlossen, das fur Aktiengesellschaften und deren Anteilseigner insbesondere die Moglichkeiten und Pflichten zur Nutzung elektronischer Medien ausweitet. Die Master Thesis bietet einen Uberblick uber die aktuelle Rechtslage der Anfechtbarkeit gema 243 AktG und legt dabei Augenmerk auf die mogliche Virtualisierung der Hauptversammlung. Dies betrifft vor allem die Online-Teilnahme, die Online-Stimmabgabe sowie die Stimmabgabe per Briefwahl. Das ARUG setzt mehrere Schwerpunkte, von denen folgende drei Berucksichtigung bei der Betrachtung finden: - Bekampfung rauberischer Aktionare * - Erleichterung der Stimmabgabe - Verbesserung der Anwesenheitsquote in der Hauptversammlung Im Rahmen der Darstellung des Anfechtungsrechts bilden diese zwei Fragen das flankierende Interesse: - Welche rechtlichen und technischen Fragen stellen sich bei der Einfuhrung der Online-Hauptversammlung nach dem ARUG? - Welche Fragen konnten sich bei der Beachtung der typischen Anfechtungsfelder ergeben, wenn eine Online-Hauptversammlung durchgefuhrt wird? Insbesondere ist von Interesse, wie die Anwendung neuer Technologien gestaltet werden muss, um funktional die bereits ohne die neue Technologie rechtlich gesicherten Tatbestande zu erfullen. * "Aktionare mit kleinstem Aktienbesitz, die regelmaig Beschlusse der Hauptversammlungsmehrheit im Klageweg angreifen (oder dies androhen) und sich dann den sog. Lastigkeitswert ihres Klagerechts vom Unternehmen "abkaufen" lassen (durch Gegenleistung g