ISBN-13: 9783656547563 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 20 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Medizin - Gesundheitswesen, Public Health, Note: 2,0, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Gesetzlicher Auftrag der kassenarztlichen Vereinigungen und der kassenarztlichen Bundesvereinigung ist es, die ambulante, vertragsarztliche Versorgung sicherzustellen und zu gewahrleisten. Somit soll die arztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechen (75 Abs. 1 Satz 1 SGB V). In diesem Kontext ist auch die vertragsarztliche Bedarfsplanung wiederzufinden, die zuletzt im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992 aufgestellt wurde. Mit der bisherigen Bedarfsplanung wurde festgelegt, wie viele Einwohner ein ambulant tatiger Arzt behandeln sollte. Welche Regionen als angemessen, uber- oder unterversorgt galten, wurde auf der Basis dieser Normverhaltnisse festgestellt und sichtbar. In der bisherigen Bedarfsplanung entsprachen die Soll-Zahlen historischen Einwohner-Arzt-Verhaltnissen aus den 1990er Jahren. Dieser Ansatz fuhrte nach und nach dazu, dass den Einwohnern landlicher Regionen verhaltnismaig weniger Arzte zugestanden wurden als den Einwohnern in Stadten und Ballungsgebieten. Das IGES Institut (Institut fur Gesundheits- und Sozialforschung) wurde Anfang 2011 von der Patientenvertretung des gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragt, ein Konzept fur die Neuordnung der arztlichen Bedarfsplanung zu entwickeln. Das Ziel dieser Neuordnung ist im Wesentlichen die Planung und Steuerung der arztlichen Behandlungskapazitaten starker als bisher am regionalen Versorgungsbedarf zu orientieren. Weiterhin geht es in der aktuellen Situation auch darum, die Bedarfsplanung so weiter zu entwickeln, dass mit ihr nicht nur die regionalen Probleme angegangen werden, sondern auch eine tragfahige Antwort auf die gegenwartigen und absehbaren Auswirkungen der demographischen Veranderung gefu