Heiko Maas, Neue Wege in der Durchsetzung des Verbraucherrechts.- Hans-W. Micklitz, Behördliche Rechtsdurchsetzung in Deutschland – Potenziale und Perspektiven für den Verbraucherschutz.- Peter Rott, Behördliche Durchsetzung von Verbraucherschutz in Großbritannien, den Niederlanden und den USA.- Martien Schaub, Verwaltungsrechtliche Durchsetzung von Verbraucherrechten in den Niederlanden.- Emanuel V. Towfigh und Konstantin Chatziathanasiou, Ökonomische Aspekte der Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts.- Tobias Brönneke, Perspektiven für die Einführung behördlicher Instrumente der Rechtsdurchsetzung im deutschen Recht.- Konrad Ost, Das Bundeskartellamt und die Durchsetzung von Verbraucherinteressen: Ein Überblick.- Hans Schulte-Nölke.- Plädoyer für eine bessere Durchsetzung des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes in Deutschland in zwölf Thesen.- Helga Springeneer, Schlusswort zur Veranstaltung „Neue Wege in der Durchsetzung des Verbraucherrechts“ am 14. und 15. April 2016.
Der Band beschäftigt sich mit der Durchsetzung von Verbraucherrechten und durchleuchtet kritisch das bisherige System in Deutschland aus ökonomischer, rechtsvergleichender und verwaltungswissenschaftlicher Perspektive. Derzeit müssen Verbraucher oder Verbände in Deutschland Verbraucherrechte zumeist selbst aktiv auf dem Zivilrechtsweg bei Gericht durchsetzen. Behördliche Zuständigkeiten bestehen in nur wenigen Bereichen wie zum Beispiel im Energie- und Telekommunikationsrecht sowie bei Finanzdienstleistungen.
Anlässlich der Verbraucherrechtstage 2016 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zusammen mit renommierten und sachkundigen Gästen ausgelotet, ob und in welchen Fällen es sinnvoll sein kann, neue, ergänzende Kompetenzen für Behörden zu schaffen, damit kollektive Verbraucherrechte besser als bisher durchgesetzt werden können. Ein vergleichender Blick fiel dabei auch auf entsprechende Instrumente in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten (Niederlande, Großbritannien) und den USA. Die diskutierten Themen sind Inhalt dieses Bandes.