ISBN-13: 9783838664330 / Niemiecki / Miękka / 2003 / 204 str.
Inhaltsangabe: Gang der Untersuchung: In dieser Arbeit wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung erortert und an den Ausgleichsmanahmen zu drei verschiedenen Bauvorhaben eine Erfolgskontrolle durchgefuhrt. Dazu wurden in einem ersten Teil die rechtlichen Grundlagen der Eingriffsregelung erlautert. Gezeigt wurde so, welche Anforderungen an die Planungen der Projekte gestellt und in welcher Weise sie umgesetzt wurden. Nach einer Einfuhrung in die Eingriffsregelung in den Grundzugen des 8 (1) BNatSchGs wurde das Bau- und Raumordnungsgesetz vorgestellt. Als wichtige Punkte wurden die Eingriffs- und Ausgleichsvorschriften behandelt. In der kritischen Betrachtung der Paragraphen wurde auch Bezug genommen auf die Veranderung der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz und nach Baugesetzbuch in der chronologischen Folge der Gesetzgebung. Neben dem Wegfall der Innenbereichsabgabe und dem Problem des funktionalen Bezuges zwischen Eingriff und Ausgleich wurde die Praktikabilitat des Okokontos und die landesrechtlichen Regelung der Landschaftsplane erlautert. Nach einer Vorstellung der allgemeinen praktischen Defizite in der Umsetzung der Eingriffsregelung wurden die Projekte im Hinblick auf die Umsetzung eben dieser untersucht. Ergebnis der Untersuchung war eine mangelnde Erfassung der Schutzguter und damit eine unzureichende Beschreibung des herrschenden Status quo. Die anschlieende Darstellung der Erfolgskontrolle beschaftigte sich mit den Grundsatzen sowie der Gliederung der Erfolgskontrolle in eine Verfahrens- und Ergebniskontrolle. In der Ergebniskontrolle wird sowohl der Vollzug der in den Festsetzungen beschriebenen Kompensationsmanahmen als auch die Funktion des Leistungshaushaltes des Naturhaushaltes uberpruft. Im zweiten Teil der Arbeit wurden die Methoden der praktischen Untersuchungen vorgestellt und erlautert. Dabei wurden in dieser Arbeit die Schutzguter Boden, Pflanzen und Fauna kontrolliert. Die Untersuchung des Schutzgutes Boden umfasste