ISBN-13: 9783640529766 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,7, Humboldt-Universitat zu Berlin (Institut fur Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Die Polizei in Deutschland, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Heil Hitler " war der sogenannte "Deutsche Gru" unter den Nationalsozialisten im Dritten Reich. Heute, 62 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges, ist die Verwendung des Hitlergrues und andere Formen nationalsozialistischen Kultes nach 86 a des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt. Im juristischen Sinne handelt es sich somit um Strafanspruch des Staates, und die Polizei, als Exekutivorgan des Staates, darf bestimmte Manahmen nach der Strafprozessordnung wie z.B. Beschlagnahmung, Durchsuchung und Festnahmen anordnen bzw. durchfuhren. Bis in die 1970-Jahre hinein war die rechtsextreme Szene und Anhanger des Nationalsozialismus in den Parteien DRP und NPD organisiert. Die NPD existiert noch heute und konnte zu den Landtagswahlen in Sachsen am 19.09.2004 ganze 9,2 % der Wahler fur sich gewinnen. Eine der sogenannten Volksparteien, die SPD, lag gerade einmal 0,6 % uber dem Ergebnis der NPD. Die NPD, welche sich selbst nicht als Partei, sondern als Bewegung sieht, ist stark von der Tradition des "Alten Nationalsozialismus" gepragt. In den Medien, egal welcher Art, werden uns oft Bilder von Glatzkopfen in Springerstiefeln, gewaltbereit und zu allem entschlossen, im Kontext der NPD vermittelt. Immerhin befurworten auch 3 Jahre nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens rund 53 % der Bevolkerung ein Verbot dieser Partei. Doch wie konnte es erst uberhaupt soweit kommen, dass dieses Verfahren endete, noch bevor es eigentlich begonnen hatte? Wieso war das Verbotsverfahren durch die V-Mann-Problematik gefahrdet? Welche Rolle spielt dabei der Verfassungsschutz?