ISBN-13: 9783110259131 / Niemiecki / Twarda / 2011 / 845 str.
Die zweite Auflage berucksichtigt die zum 30. Dezember 2009 in Kraft getretene Anhebung der Haftungshochstbetrage und kommentiert die aktuelle Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und der gesamten Instanzgerichte zum Montrealer Ubereinkommen sowie zur Verordnung (EG) Nr 261/04 zur Nichtbeforderung, Annullierung und groen Verspatung von Fluggasten. In die Kommentierung wurde zudem die Rechtsprechung verschiedener Vertragsstaaten miteingearbeitet. Zugleich berucksichtigt die Kommentierung das neue Kollisionsrecht der Rom I- und Rom II-Verordnungen. Ziel des Kommentars ist es, die Bestimmungen des Ubereinkommens kurz und pragnant fur die Praxis zu erlautern. Als wichtige Auslegungsquelle dient dabei zum einen die Entstehungsgeschichte zum Montrealer Ubereinkommen sowie zum Warschauer Abkommen. Zum anderen berucksichtigt die Kommentierung die kontinentaleuropaische und US-amerikanische Rechtsprechung zur Luftfrachtfuhrerhaftung fur Personen- und Guterschaden sowie die Rechtsquellen des Europaischen Gemeinschaftsgesetzgebers. Ferner geht die Kommentierung auf die unterschiedliche internationale Staatenpraxis bei der Umsetzung der Versicherungspflicht der Luftfrachtfuhrer ein. Neben dem Montrealer Ubereinkommen werden das Montrealer-Ubereinkommen-Durchfuhrungsgesetz, die EG-Verordnung uber die Haftung von Luftverkehrsunternehmen bei Unfallen, die EG-Verordnung uber Ausgleichs- und Unterstutzungsleistungen fur Fluggaste im Fall der Nichtbeforderung und bei Annullierung oder groen Verspatung von Flugen sowie die EG-Verordnung uber Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen erlautert und dargestellt. Der Kommentar richtet sich zum einen an Spediteure, Luftfrachtfuhrer, Versicherungen, Rechtsabteilungen von Reiseunternehmen sowie zum anderen an Rechtsanwalte und Richter.
Das Montrealer übereinkommen ist am 3. November 2003 nach Hinterlegung der 30. Ratifikationsurkunde in Kraft getreten. Mittlerweile gilt es für 64 Staaten. Durch die rasche Ratifikation durch weitere Staaten wird der Vorläufer, das Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr aus dem Jahre 1929, zunehmend abgelöst. Ziel des Übereinkommens ist es, ein neues, modernes und umfassendes Regelungswerk zu schaffen, das zum einen den geänderten technischen, wirtschaftlichen und verbraucherschützenden Anforderungen entspricht und zum anderen durch die Integration der verschiedenen Rechtsquellen des Warschauer Abkommenssystems wieder ein einheitliches und übersichtliches Recht garantiert. Ziel des Kommentars ist es, die Bestimmungen des Übereinkommens kurz und prägnant für die Praxis zu erläutern. Dabei berücksichtigt die Kommentierung neben der Entstehungsgeschichte zum Montrealer übereinkommen sowie zum Warschauer Abkommen die kontinentaleuropäische und US-amerikanische Rechtsprechung zur Luftfrachtführerhaftung für Personen- und Güterschäden sowie die Rechtsquellen des Europäischen Gemeinschaftsgesetzgebers. Ferner geht die Kommentierung auf die unterschiedliche internationale Staatenpraxis bei der Umsetzung der Versicherungspflicht der Luftfrachtführer ein. Neben dem Montrealer übereinkommen werden das Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetz, die EG-Verordnung über die Haftung von Luftverkehrsunternehmen bei Unfällen, die EG-Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großen Verspätung von Flügen sowie die EG-Verordnung.