ISBN-13: 9783640398430 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 56 str.
ISBN-13: 9783640398430 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universitat Kassel (Wirtschaft), Veranstaltung: Internationales und Europaisches Wettbewerbsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundlage unserer Wirtschaftsordnung ist das Prinzip des freien Wettbewerbs. Das europaische Kartellrecht setzt den rechtlichen Rahmen dafur, dass dieser freie Wettbewerb herbeigefuhrt oder erhalten wird, wenn es um Sachverhalte geht, die die Grenzen der Mitgliedstaaten uberschreiten. Art. 3 g) EGV sieht vor, dass es Aufgabe der Europaischen Gemeinschaft ist, den Wettbewerb vor Verfalschungen zu schutzen. Eine solche Verfalschung ist beispielsweise in der missbrauchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung zu sehen. Somit bildet Art. 82 EGV, der diese missbrauchliche Ausnutzung verbietet, einen Kernbestandteil des europaischen Kartellrechts. Eine missbrauchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens liegt in der Koppelung zweier Produkte, um kunstlich den Absatz des gekoppelten Produkts zu erhohen. Die Prufung dieses Tatbestands war Teil des Verfahrens gegen den Softwarehersteller Microsoft vor der Europaischen Kommission. Der Fall Microsoft, der in der Offentlichkeit groe Beachtung fand, wurde am 22. Oktober 2007 - mit dem Verzicht Microsofts Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG einzulegen - endgultig abgeschlossen. Die von der Europaischen Kommission auferlegten Abhilfemanahmen und das Bugeld von etwa 497 Mio. Euro bleiben somit im Endergebnis bestehen. In der vorliegenden Arbeit wird zunachst auf die allgemeinen Grundlagen des Koppelungsgeschafts gema Art. 82 EGV eingegangen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt allerdings in der Darstellung des Microsoftfalls, wobei besonderes der Missbrauch durch Koppelung dargestellt wird. Abschlieend wird kurz auf die weitere Entwicklung nach dem Beschluss der Europaischen Kommission im Jahre 2004 eingegangen, bevor am Ende ein Fazit gezogen