ISBN-13: 9783640867844 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,0, Padagogische Hochschule Weingarten, Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade in der Winterzeit zieht es groe Menschenmassen in die alpinen Gebiete des sudlichen Alpenraums, um sich auf schneereichen Gletschern oder idyllischen Langlaufloipen sportlich zu betatigen. Auch im Sommer lockt die uberwaltigende Natur der Dolomiten, mit faszinierenden Panoramas und imposanten Bergmassiven, viele Besucher an. Letztere nutzen die Berge vielfach zum Abschalten, zum Entspannen vom beruflichen Alltag, als Urlaubsort und genieen die friedliche Ruhe, die sie umgibt. Doch die Geschichte kennt auch Anderes. Kriegshinterlassenschaften, die nur wenige Menschen sehen und noch weniger zu deuten wissen, kommen zum Vorschein: verfallene Stellungen, von Sprengungen maltratierte Berge, Felskavernen, Stacheldraht auf 3500 m Hohe - schweigende Uberbleibsel aus vergangenen Zeiten. Sie zeugen davon, dass die Ruhe in den Jahren 1915-1917 durch Artilleriefeuer, Minensprengungen und Gewehrschusse jah gestort wurde. Der 1. Weltkrieg ist im Geschichtswissen der Menschen meist fest verankert und das Gros verbindet die Schlachten mit Kriegsstatten wie Verdun, der Ostfront oder dem Seekrieg. Haufig wird dabei aber ein wichtiger und entscheidender Nebenkriegsschauplatz vergessen: Die Front zwischen Osterreich-Ungarn und Italien. Seit der italienischen Kriegserklarung an OU am 23. Mai 1915, zog sich in einem sichelformigen Bogen - von der Schweizer Grenze im Bereich des Stilfser Jochs, durch den gesamten Sudalpenraum bis in den nordwestlichen Winkel des heutigen Jugoslawiens - eine Hochgebirgsfront von ca. 400 km Lange. OU reagierte uberlegt und uberraschte Italien mit der schnellen, strategisch wertvollen Besetzung wichtiger Gipfel und Hohen . Gegen die in den ersten Kriegstagen gezogene Frontlinie versuchte der Aggressor Italien bis zur Auflosung der Dolomitenfront in Folge der 12.