ISBN-13: 9783640777631 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich VWL - Finanzwissenschaft, Note: 1,7, Universitat Potsdam (Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: "Gleichheit nur fur Gleiche, nicht fur alle. Und so halt man auch die Ungleichheit fur recht, und sie ist es ja auch, aber nicht fur alle, sondern fur Ungleiche." (Aristoteles) Die Fursorge fur seine Burger in Form einer Absicherung gegen die Risiken des Lebens ist der Kerngedanke, der jedem Sozialstaat innewohnt. Er soll sein Handeln an den Wertvorstellungen ausrichten, die zu einem sozial erwunschten gesellschaftlichen Ergebnis fuhren. Max Weber, der Vater der deutschen Soziologie, schrieb bereits 1922 in seinem Hauptwerk Wirtschaft und Gesellschaft, dass fur die Besitzlosen " ...] naturgema Recht und Verwaltung im Dienst des Ausgleichs der okonomischen und sozialen Lebenschancen gegenuber den Besitzenden zu stehen haben]" (ebd.: 565). Hier wird der Aufgabenbereich des Sozialstaates noch erweitert. Seine Aufgabe lage demnach, neben der okonomischen Sicherung benachteiligter Gruppen, auch darin unter dem Postulat der sozialen Gerechtigkeit einen Chancenausgleich zwischen seinen Burgern zu erwirken. In der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Prinzip in 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch verbindlich festgeschrieben. Um die erwunschten sozialpolitischen Ziele verwirklichen zu konnen, stehen dem Staat verschiedene Instrumente zur Verfugung. Zu ihnen gehoren unter anderem die interpersonellen Verteilungskorrekturen durch die Gewahrung von Transferleistungen gegenuber Bedurftigen aber auch Nicht-Bedurftigen. Je nach Ausgestaltung des Steuer- und Transfersystems konnen diese Leistungen den Groteil der sozialpolitischen Manahmen ausmachen. Um die Dimensionen zu verdeutlichen, sei angemerkt, dass in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2007 ungefahr 42,4 Prozent der wahlberechtigten Bevolkerung staatliche So