ISBN-13: 9783668032552 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 50 str.
ISBN-13: 9783668032552 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 50 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,3, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Pflegestarkungsgesetz 1 ist das erste von zwei Gesetzesanderungen in der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Die Pflegereform sieht seit dem 1. Januar 2015 einen Anstieg der Betrage innerhalb des Pflegegeldes nach 37 SGB XI und der Pflegesachleistung nach 36 SGB XI vor. Auch die Einsatzmoglichkeiten der Kurzeitpflege nach 41 SGB XI und Verhinderungspflege nach 39 SGB XI andern sich. Die Versicherten konnen die Leistungsentgelte individueller einsetzen und haben die Moglichkeit, einen Pflegemix zu verwirklichen. Auerdem haben sich die Leistungen des 45b verandert. Der Grundbetrag betragt seit 2015 nun 104 und ist fur jeden Pflegebedurftigen mit Pflegestufe zuganglich. Der erhohte Betrag kann in Hohe von 208 genutzt werden und ist nur in Verbindung des 45a zuganglich. Die Leistungen sind von nun an fur die Betreuung von Pflegebedurftigen und die Entlastung der Angehorigen da. Der Gesetzestext ist wesentlich offener gestaltet, so konnen jetzt auch hauswirtschaftliche Leistungen uber die Betreuungs- und Entlastungsleistungen erfolgen. Fur Betreuungs- und Entlastungsleistungen konnen auerdem Leistungen der Verhinderungspflege verwendet werden. Daruber hinaus ist es moglich 40% der Pflegesachleistung umzuwandeln und zusatzlich fur Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Grundpflege muss dabei sichergestellt sein. Um die Fragestellung bearbeiten zu konnen, wurde eine Literaturrecherche durchgefuhrt. Die Recherche fand unter der Berucksichtigung bestimmter Schlagworte statt. Dabei ergaben sich aus den Neuerungen Vor- und Nachteile sowohl fur Leistungsnehmer, sprich Pflegebedurftige und deren Angehorige, als auch fur Leistungserbringer. Diese wurden fur beide Seiten erlautert. Bei den Leistungserbringer wurde der Schwerpunkt auf ambulante Pflegedienste gelegt. Bei der Bearbeitung konn