ISBN-13: 9783640398706 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: keine, Sprache: Deutsch, Abstract: Es werden zentrale rechtliche Aspekte einer MVZ-Grundung beleuchtet sowie Motive einer Beteiligung durch Krankenhauser sowie Arzte analysiert. Zudem wird auf vertragliche Vereinbarungen in einem MVZ sowie auf Bewertungsmoglichkeiten einer Arztpraxis eingegangen. An der vertragsarztlichen Versorgung konnten bislang nur zugelassene Vertragsarzte, ermachtigte Arzte sowie Arzte von ermachtigten Einrichtungen teilnehmen (z.B. Polikliniken, Psychiatrische Institutsambulanzen). Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurde eine weitere Moglichkeit im Rahmen der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) geschaffen. Nach 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind MVZ fachubergreifende, arztlich geleitete Einrichtungen, in denen Arzte als Vertragsarzte oder als Angestellte tatig sind. Die Vorschriften des SGB V finden auf MVZ analog zu Vertragsarzten Anwendung ( 72 Abs. 1 SGB V), sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt (Schmola, 2008, S. 67). Im Gegensatz zu bisherigen Kooperationsformen (z.B. Gemeinschaftspraxis) zeichnen sich MVZ insbesondere durch eine flexibler gestaltbare Zusammenarbeit zwischen Arzten untereinander, von arztlichen und nichtarztlichen Heilberufen sowie durch einen groeren gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsrahmen aus. Zudem kann die ambulante arztliche Versorgung nicht mehr ausschlielich durch freiberuflich tatige Vertragsarzte erfolgen, sondern auch durch die von MVZ angestellten Arzte. Im MVZ selbst durfen nur ambulante Leistungen erbracht werden. Durch die MVZ besteht fur die im 95 SGB V genannten Leistungserbringer (z.B. Krankenhauser) die Moglichkeit in den ambulanten Leistungsmarkt vorzudringen (Schmola, 2008, S. 67).