ISBN-13: 9783640198528 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 40 str.
ISBN-13: 9783640198528 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 40 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Universitat Luneburg, Veranstaltung: Mediation, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Juristische Konflikte werden zumeist klassischerweise vor den Gerichten ausgetragen. Die Nachteile von einem Zivilprozess liegen in der Uberlastung der Gerichte begrundeten langen Verfahrensdauer und den nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten. Der schwerwiegendste Nachteil ist jedoch, dass in einem Gerichtsverfahren Rivalitat zwischen den Parteien herrscht bzw. aufgebaut wird und das Urteil zumindest bei der unterliegenden Partei Unmut hervorruft. So wird eine Partei mit dem Urteil immer unzufrieden sein, bzw. sogar beide bei einem Teilobsiegen. Dies fuhrt zu einer Storung des Verhaltnisses der Parteien und sorgt oft dafur, dass sie keinen Raum fur zukunftige Beziehungen mehr sehen. Als Reaktion auf diese Problemfelder wurde die Mediation ins Leben gerufen. Diese im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreitete Form der alternativen Streitbeilegung erfreut sich seit einiger Zeit auch in der Bundesrepublik Deutschland immer grosserer Beliebtheit. Sie zielt darauf ab, dass die Parteien gemeinsam eine fur beide zufrieden stellende Losung selbst erarbeiten um somit auch von einer Fortfuhrung der Beziehung in der Zukunft profitieren zu konnen. Weiterhin zeichnet sich ein Mediationsverfahren durch eine vergleichsweise kurze Verfahrensdauer und vergleichsweise geringe Kosten aus. Bei all diesen Vorteilen des Mediationsverfahrens durfen die Problemfelder nicht ausser Acht gelassen werden. So fehlte es in der Vergangenheit an Verfahrensstandards bzw. gesetzlichen Grundlagen, so dass es diesbezuglich zu Unsicherheiten kommen konnte. Die Mediation war daher eine mogliche Alternative zum Gerichtsverfahren, aber kein integrierter Bestandteil des Justizwesens. So war eine Mediationsvereinbarung z.B. abgesehen von einer T"