ISBN-13: 9783640424146 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 68 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Unternehmensfuhrung, Management, Organisation, Note: 1,0, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Berlin fruher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Konflikte sind zwangslaufige Begleiterscheinungen des menschlichen Zusammenlebens und des betrieblichen Zusammenarbeitens. Da nicht jeder Konflikt im Rahmen von Verhandlungen eine gutliche Einigung finden kann, steht den Konfliktparteien der Gang zu den Gerichten zur Erreichung einer Konfliktlosung offen. Hier wird der Konflikt durch einen Dritten in einem meist langwierigen, muhsamen und teuren Verfahren versucht zu losen, indem dazu oft die personlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der Kontrahenten zerstort werden. Allerdings weist das Verfahren des Gerichtsprozesses strukturelle Defizite auf, die einer befriedigenden Konfliktlosung im Wege stehen: Es ist vergangenheitsorientiert, der Richter kann nur den Ausschnitt des vergangenen Sachverhaltes betrachten, der unter eine Rechtsnorm subsumierbar ist. Zudem erfolgt im Gerichtsverfahren fur die Entscheidungsfindung eine Reduktion der Wirklichkeit. Aus diesen Grunden wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren nach alternativen Streitbeilegungsverfahren gesucht, zu der auch die Mediation gehort. Mediationsverfahren verlaufen idealtypischerweise in den sechs Phasen 1) Vorbereitung, 2) Probleme erfassen und analysieren, 3) Konfliktanalyse, 4) Konflikte und Probleme bearbeiten, 5) Mediationsvereinbarung sowie 6) Evaluation und Follow-up. Verfahren der Mediation sind von Prinzipien bestimmt, deren Einhaltung Voraussetzungen fur die Beilegung des Konfliktes durch die streitenden Parteien schaffen sollen. Diese, die Mediation kennzeichnenden Prinzipien sind insbesondere die Freiwilligkeit, die Neutralitat des Mediators, die Eigenverantwortlichkeit und Informiertheit der Parteien, die Vertraulichkeit sowie die Flexibilitat des Verfahrens. Vorteile der Mediation gegenuber dem Gerichtsver