ISBN-13: 9783656110439 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 72 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Note: 1,0, Westfalische Wilhelms-Universitat Munster, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Sermon von dem heiligen, hochwurdigen Sakrament der Taufe (1519) findet sich Martin Luthers erste Abhandlung zur Taufe. Wahrend er in diesem sogenannten Taufsermon sein Verstandnis des Taufsakraments noch mit den Kategorien Augustins (Zeichen, Bedeutung und Glaube) entwickelt, geht er in De captivitate Babylonica ecclesiae (1520) uber dessen Auffassung hinaus, indem er die Taufe "aus der Relation von Verheiung (promissio), Zeichen und Glaube interpretiert." Seine Tauflehre halt Luther schlielich 1529 im Kleinen und Groen Katechismus fest. Das sich in diesen Lehrstucken widerspiegelnde Verstandnis soll Gegenstand dieser Ar-beit sein. Dabei soll deutlich werden, dass Luther sein Taufverstandnis in Auseinandersetzung mit seinen jeweiligen Gegnern konkretisiert. Die Gliederung orientiert sich weitestgehend an der Auslegung der Taufe im Groen Katechismus: Zunachst wird Luthers Sakramentsverstandnis auf Grundlage der Schrift De captivitate Babylonica ecclesiae dargelegt, anschlieend Intention und Adressaten der Katechismen anhand ihrer Vorreden herausgearbeitet, um dann einzelne Aspekte der Taufe naher zu erlautern: Zuerst Wesen, sodann Nutzen und schlielich Empfang der Taufe. Im Anschluss sollen Luthers Argumente gegen das Taufverstandnis des Spiritualismus herausgearbeitet werden. Anschlieend wird die Kindertaufe als ein besonderer Teilaspekt thematisiert und in diesem Kontext Luthers Position zum Taufertum dargelegt. Nachfolgend soll die Bedeutung der Taufe erlautert und die Auslegung des Taufsakraments in den beiden Katechismen verglichen werden. Im letzten Teil der Arbeit wird ein Fazit gezogen. Der besseren Lesbarkeit und Verstandlichkeit halber wird nach Absprache mit dem Erstprufer die Ausgabe der Katechismen nach Kurt Aland verwendet. Fur weitere Schriften Luthers greife ich vor allem auf di