Heribert Hallermann ist Professor em. für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Die Forschungsschwerpunkte von Professor Hallermann liegen im Bereich des Verfassungsrechts der lateinischen Kirche, in den Gemeinrechten und -pflichten der Gläubigen, im kirchlichen Vereinsrecht und im Ordensrecht sowie im kirchlichen Hochschulrecht. Thomas Meckel ist Professor für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtgeschichte an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt. Professor Meckels Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Theologische Grundlegung des Kirchenrechts/Rechtstheologie, Verfassungsrecht, Verkündigungsrecht und Sakramentenrecht, Staatskirchenrecht/Religionsrecht sowie Kirchliche Rechtsgeschichte. Michael Droege ist Professor für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Aktuelle Forschungsvorhaben von Professor Droege liegen im Bereich der Finanzierung und des Vermögens von Religionsgemeinschaften, z. B. aktuelle Fragen des Kirchensteuerrechts oder die Frage der Transparenz des kirchlichen Vermögensrechts. Heinrich de Wall ist Professor für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Professor de Walls Forschungsschwerpunkte liegen im Staatskirchenrecht, Evangelisches Kirchenrecht, Geschichte der Staatslehre und Allgemeines Verwaltungsrecht.