ISBN-13: 9783640390441 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 116 str.
ISBN-13: 9783640390441 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 116 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,4, Hochschule Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Hypothese, die ich als ausschlaggebenden Aspekt zur Bearbeitung des Themas betrachte, lautet: Spezielle Therapieformen, die wissenschaftlich bewiesen - oder von Therapeuten und Betroffenen bestatigt - sehr effektiv sind, werden nur bedingt von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, und eine Finanzierung aus eigenen Mitteln oder das Unterlassen der gewunschten Therapie ist gegebenenfalls die Konsequenz fur den Patienten. Welche Therapien dem Patienten gesetzlich zustehen, wer diese Gesetze festlegt und begrundet, mit welchen Kosten Therapien verbunden sind und was es neben den gesetzlich finanzierten Therapiemethoden noch fur Alternativen gibt, ist die Fragestellung meiner Arbeit. Aufbau: Zu Anfang habe ich mich mit der Problematik des sexuellen Missbrauchs beschaftigt, um einen Einblick in die Dramatik des Themas zu geben und die Dringlichkeit von geeigneten Therapien zu unterstreichen. Insbesondere die Ausbreitung sexuellen Missbrauchs in Deutschland, sowie die weitreichenden Folgen, sind in diesem Kapitel Schwerpunkt. Ich beziehe mich hier speziell auf die weiblichen Missbrauchsopfer, bei denen die Tat in der Kindheit geschehen ist, da diese in der statistischen Verteilung - im Vergleich zu den mannlichen Betroffenen - die Mehrheit darstellen. Als nachstes folgt ein Kapitel uber die gesetzlichen Krankenversicherungen im Allgemeinen. Hier ist mein Ziel, Aufklarung uber den Aufbau unseres Sozialstaates und die Problematik der Finanzierung der Kassen zu leisten. Dies ist auch gleichzeitig der Einstieg zum eigentlichen Thema dieser Bachelor-Arbeit: Im vierten Abschnitt geht es um den Leistungskatalog der GKV, also um die Frage, welche Leistungen im Bereich der Therapien ubernommen werden und welche alternativen Therapiemoglichkeiten existieren. Zudem gehe ich im vierten Kapitel auf den gemeinsamen Bundesausschuss ein