ISBN-13: 9783640225101 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 156 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,5, Hochschule Harz - Hochschule fur angewandte Wissenschaften (FH), 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das bisherige Tarifwerk, der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), war uber 45 Jahre nicht nur in den offentlichen Verwaltungen, sondern in sinngemaer Anwendung auch in vielen privatwirtschaftlichen, gemeinnutzigen und kirchlichen Bereichen mageblich. Seit dem 1. Oktober 2005 gehort er in der Kommunal- und Bundesverwaltung nunmehr der Vergangenheit an. Mit dem TVoD ist die grote Reform des Tarifrechts im offentlichen Dienst seit der Einfuhrung des BAT im Jahre 1961 verbunden, denn mit ihm ist die Vergabe einer variablen, leistungsorientierten Bezahlung ermoglicht worden. Den offentlichen Arbeitgebern wird damit erstmals die tarifliche Gelegenheit der leistungsabhangigen Entlohnung der Beschaftigten eingeraumt. Die Fuhrungskrafte im offentlichen Dienst konnten bisher, bedingt durch das Alimentationsprinzip des BAT, kaum Erfahrungen mit materiellen Entlohnungssystemen sammeln. Es bestand keine Moglichkeit, entsprechendes Engagement und Leistung der Mitarbeiter in Form von finanziellen Anreizen zu fordern. Ebenso besa die Personalbeurteilung eher eine geringfugige Bedeutung. Aus diesen Grunden muss bei der Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung in der Praxis durchaus mit Kompetenzdefiziten von Seiten der Vorgesetzten gerechnet werden, was umfassende Schulungen sowie die regelmaige Auffrischung spezifischer Aspekte des Leistungsbeurteilungsprozesses unabdingbar macht. Denn mit dem neuen Tarifrecht ergibt sich fur die Fuhrungskrafte erstmals sogar die rechtliche Verpflichtung, ein, sich am Grundsatz der Gleichbehandlung orientierendes, Leistungsanreizsystem zu entwickeln, was eine Personalbeurteilung unumganglich macht. In der weiteren Betrachtung ebenso mageblich ist demnach das Ben