I. Zielsetzung und Konzeption der Untersuchung.- 1. Untersuchungsgegenstand — Begriffsbestimmung.- 1.1. Die Reform der Entmündigung.- 1.2. Begriff der Lebenslage.- 2. Die Fragestellung.- 3. Forschungsdesign.- 3.1. Wahl der empirischen Methode.- 3.2. Zugang zum Feld.- II. Die Zielgruppe des Gesetzes — soziodemographische Daten.- 1. Fragestellung und Datengewinnung.- 2. Gesamtzahl der Menschen mit gesetzlicher Vertretung.- 3. Alter der Betroffenen.- 4. Geschlecht.- 5. Familienstand.- 6. Medizinische Diagnosen.- 7. Wohnsituation.- 8. Wirtschaftliche Situation.- 9. Kontakte und Unterstützungen.- 10. Zusammenfassung.- III. Die Beauftragten des Gesetzes: Betreuer und ihr Handeln.- 1. Fragestellung und Datengewinnung.- 2. Der Betreuer.- 2.1. Status und Auswahl der Betreuer.- 2.2. Betreuerwechsel und Kontakte.- 2.3. Qualifikation.- 3. Betreuerhandeln.- 3.1. Aufgabenkreise.- 3.2. Handlungsergebnisse.- 4. Zusammenfassung.- IV. Die Einrichtung einer Betreuung — aus der Perspektive des Vormundschaftsgerichts.- 1. Fragestellung und Datengewinnung.- 2. Das gerichtliche Verfahren.- 3. Die Anregung einer Betreuung durch Dritte.- 3.1. Signifikante Andere suchen Unterstützung.- 3.2. Betreuungsanregung durch Krankenhaus oder Soziale Dienste.- 4. Legitimation durch Psychiatrische Diagnosen.- 5. Zusammenfassung.- V. Lebenslagen betreuter Menschen — aus der Perspektive Betroffener.- 1. Datengewinnung und -auswertung.- 1.1. Sample.- 1.2. Narrative Interviews mit Betreuten.- 1.3. Kritische Reflexion des Forschungsinstruments.- 1.4. Datenauswertung der narrativen Interviews.- 2. Lebensläufe Betroffener vor der Betreuung.- 2.1. Niemand wird als Betreuter geboren.- 2.1.1. Kindheit.- 2.1.2. Heirat / Partnerschaft und Kinder.- 2.1.3. Beruf.- 2.2. Verlusterfahrungen von besonderer biographischer Relevanz.- 2.2.1. Der Tod von signifikanten Anderen.- 2.2.2. Verlust durch handlungsschematische Bewältigungsstrategien.- 2.2.3. Unfall und Krankheit.- 2.3. Die Bedeutung der Herkunftsfamilie — Bindungen und Bindungsverluste.- 2.3.1. Enge Bindungen — Risiken für die Individuation.- 2.3.2. Gebunden durch Abweisung.- 2.3.3. Eltern zwischen Idealisierung und Verdrängung.- 2.4. Zusammenfassung.- 3. Eine Betreuung wird eingerichtet — eigentheoretische Deutungen.- 3.1 Betreuung als Erweiterung eigener Handlungsmöglichkeiten.- 3.2. Betreuung als Substitut für signifikante Andere.- 3.3. Betreuung als Verrechtlichung.- 3.4. Betreuung als Teil einer Prozessierung.- 3.5. Betreuung als Folge eigenen „Fehlverhaltens“.- 3.6. Zusammenfassung.- 4. Der Betreuer als ein Teil der Lebenslage.- 4.1. Betreuer als rechtliche Vertretung.- 4.2. Betreuer ohne Relevanz.- 4.3. Betreuer für alle Lebensbereiche.- 4.4. Betreuer als Autorität.- 4.4.1. Gewöhnungsprozesse.- 4.4.2. Betreuer als Fremdbestimmung.- 4.4.3. Betreuer im Hintergrund.- 4.4.4. Betreuer als Schutz und organisatorische Stütze.- 4.4.5. Betreuer als kommunikative Ressource.- 4.4.6. Betreuer als nützliches Ärgernis.- 4.5. Zusammenfassung.- 5. Selbstbilder, Handicaps und Bewältigungsstrategien.- 5.1. Erlebte Einschränkungen.- 5.1.1. Körperliche Einschränkungen.- 5.1.2. Angewiesensein auf Dritte.- 5.2. Selbst- und Fremdbilder: Wenn die Behinderung zum Stigma wird.- 5.2.1. Abgrenzungen und Ausgrenzungen.- 5.2.2. Der Umgang mit potentiell diskreditierbarem Verhalten.- 5.3. Institutionelle Prozessierungen.- 5.3.1. Autonomiebeschränkungen in Institutionen.- 5.3.2. Ambulante Hilfen.- 5.3.3. Neuroleptika und ihre Folgen.- 5.4. Soziale Kontakte.- 5.4.1. Verwandte und Freunde.- 5.4.2. Einsamkeit.- 5.4.3. Kontakte zu Professionellen.- 5.5. Verschüttete Biographien.- 5.6. Zusammenfassung.- VI. Diskussion der Ergebnisse.- 1. Betreuung — eine soziale Konstruktion.- 1.1. Biographische Risiken.- 1.2. Soziale Bedingungen.- 1.3. Das Gerichtsverfahren.- 2. Handeln der Betreuer.- 2.1. Rechtliche Vertretung und Sicherstellung materieller Ansprüche.- 2.2. Schutz der Wohnung.- 3. Die Rolle des Betreuers.- 4. Selbstbestimmung.- 5. Bilanz des Gesetzes.- 6. Fazit.- Anlage — Fragebogen.
Gesetzliche Vertretung und Selbstbestimmung - schließt sich das nicht gegenseitig aus? Aus der Perspektive Betroffener bringt das Buch neue Einblicke und Bewertungen.
Das Betreuungsgesetz von 1992 wollte die Selbstbestimmungsrechte von geistig, seelisch, körperlich behinderten und psychisch kranken Menschen stärken. Über die Lebenswirklichkeit der Betroffenen ist jedoch wenig bekannt. Wie kommt es überhaupt zur Betreuung und wie erleben Betroffene das gerichtliche Verfahren? Was verändert sich durch die Betreuung und welche Selbstbestimmungsräume bleiben? Im Mittelpunkt dieser empirischen Untersuchung stehen narrative Interviews mit Betroffenen. Bisher entmündigte Menschen erzählen von sich, aus ihrer Biographie und von ihrem Alltag. Mit Methoden der qualitativen Sozialforschung werden die Interviews analysiert. Das Bild wird durch weitere empirische Daten vervollständigt. Trotz aller Unterschiedlichkeit der Lebenslagen wird eines ganz deutlich: niemand wird als Betreuer geboren.