ISBN-13: 9783640656240 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 80 str.
ISBN-13: 9783640656240 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 80 str.
Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10 Punkte, Universitat Bremen, Veranstaltung: Demokratie, Menschenrechte und Grundfreiheiten (Schwerpunkt), Sprache: Deutsch, Abstract: Kunstfreiheit - schon und gut. Darauf konnen sich die Demokraten schnell einigen. Seit 60 Jahren wird durch Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG die Freiheit der Kunst vom Grundgesetz garantiert und diese Garantie ist noch nicht abgelaufen. Selbstverstandlich soll die Kunst frei sein. Wie sieht es aber aus, wenn sich eine beruhmte Personlichkeit in einem Roman als Negativfigur wiedererkennt bzw. man sich selber von dem Autor als Vorbild in einem Roman als dargestellte fiktive Figur wiederfindet? Wenn man sich oder einen geliebten Menschen durch ein Kunstwerk offentlich blo gestellt sieht? Und schon ist sie dahin, die Vorstellung der absoluten Kunstfreiheit. Ist die Kunst dann immer noch frei oder wird die vorbehaltslos gewahrleitete Kunstfreiheit doch irgendwie eingeschrankt? Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof haben in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Falle zu entscheiden gehabt, in denen es um die Freiheitsgarantie der Kunst ging. Das reicht vom 1971 ergangenem Grundsatzurteil zum Schlusselroman "Mephisto - Roman einer Karriere," in dem ein Erbe das Andenken des beruhmten Schauspielers Gustaf Grundgens geschmaht sah, bis zum vieldiskutierten Rechtsstreit um intime Offenbarungen in dem Buch "Esra" von Maxim Biller. Nicht immer fielen die Urteile zu Gunsten der Kunstfreiheit aus. Die einen, die glaubten, sich in dem Roman wiedererkannt zu haben machten ihr Personlichkeitsrecht geltend und im Gegenzug wurde von dem Autor bzw. dem Verleger die Kunstfreiheit entgegengehalten. Es gibt sie eben nicht die ganz und gar unbeschrankte Freiheit der Kunst. Wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert, muss eine hochstrichterliche Abwagung vorgenommen werden, die selten einmutig ausfallt. In der Residenz des Rechts wurde die Kunstfreih