ISBN-13: 9783668309586 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 82 str.
ISBN-13: 9783668309586 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 82 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Rheinische Fachhochschule Koln, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist es dem Leser einen Einblick in das oben kurz benannte Reverse-Charge-Verfahren im Hinblick auf Bauleistungen an Bautrager und Bauunternehmer zu geben. Andere Vorschriften die ebenfalls unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, aber nicht in Verbindung mit einer sogenannten Bauleistung stehen werden in dieser Arbeit nicht berucksichtigt. Das Reverse-Charge-Verfahren stellt eine Form der Steuerschuld dar, bei der entgegen der grundsatzlichen Umsatzsteuersystematik der Leistungsempfanger zum Steuerschuldner wird. Die Mehrwertsteuer wird folglich nur einmal am Ende der Lieferkette erhoben. Um hier Tauschungen in Form eines eventuellen Umsatzsteuerbetrugs entgegenzuwirken hat der Gesetzgeber infolgedessen das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren eingefuhrt und auf diese Weise den Steuerschuldner und Vorsteuerabzugsberechtigten in einer Position vereint. Die Systematik der Umsatzbesteuerung ist in den uberwiegenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen so normiert, dass der Lieferer bzw. Leistungserbringer die Umsatzsteuer schuldet. Dem gegenuber kann der Leistungsempfanger, insofern er ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, diese Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Mit Einfuhrung des 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ist dieses Grundsystem wie auch beispielsweise in 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG ein weiteres Mal durchbrochen worden. Der Leistungsempfanger wird hierbei als Schuldner der Steuer. Anhand der Arbeit soll zunachst verdeutlicht werden, wer die Beteiligten des Reverse-Charge-Verfahrens sind und zu welchem Zeitpunkt die Vorschrift Anwendung findet. Das Hauptaugenmerk liegt allerdings auf einer kritischen Betrachtung des Verfahrens. Dabei soll dem Leser aufgezeigt werden, wie erfolgreich die Einfuhrung der Vorschrift war und ob sie ihren Sinn und Zweck in