ISBN-13: 9783640746958 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 64 str.
ISBN-13: 9783640746958 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 64 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,5, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zunehmende Vernetzung der Markte zwingt Unternehmen dazu, ihre Netzwerke, Geschaftspartner und Kunden auf der ganzen Welt zu suchen und die Geschaftsbeziehungen zu ihnen aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund nehmen die dienstlich bezogenen Reisen stetig zu und machen damit das Reisekostenrecht und die damit eng verbundenen weiteren Rechtsgebiete wie das Einkommenssteuerrecht zu einem der am haufigsten angewendeten juristischen Fragestellungen. Grundsatzlich muss bei den Reisekostenabrechnungen unterschieden werden, ob es sich um Angestellte des offentlichen Dienstes oder um Arbeitnehmer aus der privaten Wirtschaft handelt. Die meisten Reisenden auerhalb des offentlichen Dienstes beschaftigen sich weder wahrend der Reise mit den gesetzlichen Bestimmungen, noch haben sie das Gesetzbuch im Reisegepack, sodass sie sich erst mit den rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen, wenn sie ihre Reisekosten abrechnen wollen. Zweck der Abrechnung ist dabei die Ruckerstattung der Auslagen, da die wenigsten Arbeitnehmer so viel Geld verdienen, dass sie ohne weiteres auf eigene Kosten dienstliche Belange erledigen konnen und wollen, zumal das von ihnen auch nicht verlangt werden kann. Im offentlichen Dienst wurden aufgrund dessen Stellen geschaffen, die fur die Veranlassung, Prufung und Abrechnung der Reisen zustandig sind. Die Stelle entscheidet sich nach den Richtlinien der Wirtschaftlichkeit beispielsweise fur ein Hotel, das der Reisende nutzen soll. Entscheidet sich der Reisende fur ein anderes Hotel, muss er die dafur entstandenen Kosten selbst tragen. Anders als die Stellen im offentlichen Dienst, kennen die meisten Privatpersonen das Reisekostenrecht und die angrenzenden rechtlichen Bestimmungen nicht oder nur unzureichend. Genau in diesem Sachverh