ISBN-13: 9783656099253 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 64 str.
ISBN-13: 9783656099253 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 64 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universitat Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 13.10.2010 publizierte die EU-Kommission das Grunbuch zur Abschlussprufung, welches die Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen Rahmens dahingehend hinterfragt, ob den Interessengruppen des Revisors ein ausreichend hohes Ma an Sicherheit gewahrt wird. Als unabhangiger Experte soll der Wirtschaftsprufer einerseits den Unternehmensinteressen durch die Unterstutzung des Aufsichtsrats gerecht werden, andererseits dem Willen der Offentlichkeit entsprechen. Dabei sind die Erwartungen beider Parteien zum Teil gegensatzlich. Folglich besteht fur den Prufer die Gefahr eines Interessenkonflikts. Daher stellt sich die Frage, wie dieser gemildert werden kann und, ob die im Grunbuch vorgeschlagene Starkung staatlicher Berufsaufsicht, einen positiven Beitrag zur Losung der Problematik leisten kann. Zudem strebt die EU durch Interventionen das Fundamentalziel eines einheitlichen Binnenmarktes an. Auch im Bereich der Abschlussprufung wird uber koharente Normen und Aufsichten diskutiert. Zu letzterem regt das Grunbuch eine umfassendere Harmonisierung auf paneuropaischer Ebene an. Hierzu ist zu analysieren, ob eine Konvergenzbestrebung fur die Profession notwendig erscheint. Als kritisch ware eine damit verbundene Souveranitatseindammung von Landerbehorden anzusehen. Als Ziel der vorliegenden Arbeit soll daher die Bedeutung der Berufsaufsicht vor dem Hintergrund des Interessenkonflikts und oben genannter Harmonisierung aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang werden die Empfehlungen des Grunbuchs bezuglich beider Problembereiche kritisch hinterfragt. Dies erfolgt u.a. durch Heranziehung der zum Grunbuch eingegangenen Comment Letter diverser Institutionen. Die Arbeit ist wie folgt aufgebaut: Abschnitt ΙΙ wurdigt die Revisoraufsicht vor dem Hintergrund des Interessenkonflikts sowie des EU-Harmonisierungsziels. Darauf