ISBN-13: 9783668075900 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 104 str.
ISBN-13: 9783668075900 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 104 str.
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Volkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Technische Universitat Dresden (Zentrum fur internationale Studien), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: inkl. Anhang technische Daten, Einsatzprinzip UCAV und optrosensorische Fahigkeiten, Abstract: Durch das Ende des Kalten Krieges und die Ablosung der klassischen Landesverteidigungspolitik durch massive Zunahme von internationalen Einsatzen friedenserzwingender sowie friedenserhaltender Art, sieht sich die Bundesrepublik Deutschland mit einem signifikanten Wandel der eigenen Sicherheitspolitik konfrontiert. Dies hat auch eine Transformation der deutschen Streitkrafte zur Folge, die angesichts der neuen Herausforderungen einer stetigen Modernisierung und Anpassung bedurfen. Aufgrund der fortlaufenden Automatisierung und Digitalisierung des Gefechtsfeldes spielen unbemannte, auf Distanz kampfende Systeme, u.a. Kampfdrohnen, eine immer groere Rolle innerhalb moderner Streitkrafte. Ein technischer Fortschritt, dem sich die Bundesrepublik nicht verschlieen kann. Dementsprechend plant die Bundesregierung die Beschaffung von unbemannten Kampfdrohnen fur die Bundeswehr. Der Einsatz solcher Systeme ist rechtlich jedoch nicht unumstritten. Das Humanitare Volkerrecht aber auch die deutsche Verfassung stellen an Waffensysteme und Streitkrafte verschiedene Bedingungen, bevor sie in einen Konflikt entsendet und auf dem Gefechtsfeld eingesetzt werden konnen. Um die Glaubwurdigkeit eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates, der sich den Vorgaben des internationalen Rechts verbunden fuhlt, zu behalten, ist es fur Deutschland absolut notwendig, die Erfullung dieser Bedingung vor der Beschaffung dieser neuen Systeme zu prufen. Diese Arbeit pruft das System "Kampfdrohne" auf ihre volker- und verfassungsrechtliche Konformitat, mit dem Ziel, die Frage zu beantworten, ob und unter welchen Bedingungen Kampfdrohnen beschafft und eingesetzt werden durfe