I. Bahnkräfte.- II. Bahnbewegung.- III. Bahnschwingungen.- IV. Planung von Betriebsmeßanlagen.- V. Messung der Bahnspannung.- VI. Messung der Bahndehnung.- VII. Messung des Klimazustands.- VIII. Analogmessungen.- IX. Gekoppelte Messungen.
Dr. Hans Klingelhöffer ist Rechtsanwalt beim BGH und befasst sich bei seiner beruflichen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht. Er ist Autor zahlreicher erbrechtlicher Publikationen.