ISBN-13: 9783663007227 / Niemiecki / Miękka / 1969 / 237 str.
ISBN-13: 9783663007227 / Niemiecki / Miękka / 1969 / 237 str.
Das Aktiengesetz von 1965 enthalt fur den deutschen Sprachraum erstmalig Vorschriften uber die Aufstellung von Konzernabschlussen. Der Gesetzgeber konnte nur auf Erfahrungen zuruckgreifen, die in der Bundesrepublik Deutschland seit 1950 mit der freiwilligen Aufstellung und Veroffentli chung von Konzernabschlussen einiger grosser Konzerne vor allem aus den Bereichen der Montan-, Chemie- und Elektroindustrie gesammelt worden waren; im Ausland boten besonders die Vorschriften der nordamerikanischen Securities and Exchange Commission uber die Konzernrechnungslegung manche Anhaltspunkte. So betrat der Gesetzgeber - wie es in der Begrun dung zum Regierungsentwurf des Aktiengesetzes ausdrucklich heisst - mit den Vorschriften uber die Aufstellung von Konzernabschlussen Neuland; daher schien es ihm angebracht, vorsichtig vorzugehen. Dennoch sind trotz der grundlichen Beratung des Gesetzes Mangel nicht ausgeblieben: Viele Einzelfragen der Konzernbilanzierung bleiben vollig offen; manche Probleme lassen sich uberhaupt nicht sinnvoll losen, wenn das Ergebnis im Einklang mit dem Wortlaut des Gesetzes stehen soll. Einige Vorschriften sind - ge messen an den in der Begrundung angegebenen Zielen der Kodifizierung des Konzernabschlusses- sogar offensichtlich verfehlt. Der Wirtschaftspraxis und der Fachwissenschaft bleibt es nun uberlassen, fur die auftretenden Probleme des Konzernabschlusses Losungen zu finden, die dem Zweck des Aktiengesetzes entsprechen und Wege zu einer spateren Reform des Gesetzes weisen. Nachdem im Jahre 1968 fur das Geschaftsjahr 1967 zum ersten Male Kon zernabschlusse nach dem neuen Recht veroffentlicht worden sind, liegen erste Erfahrungen mit den neuen Vorschriften des Aktiengesetzes vor."