ISBN-13: 9783638841986 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 60 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universitat Bremen (FB Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: De (BDI) und de (VCI) legten Ende 2001 ein Konzept fur eine Reform der Gewerbesteuer vor. In der Hauptsache beinhaltet der Vorschlag die Gewerbesteuer zu beseitigen und den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer abzuschaffen. Im Gegenzug sollen die Gemeinden ein Zuschlagsrecht bei der Einkommensteuer und der Korperschaftsteuer erhalten. Das Konzept enthalt sowohl kritisch zu bewertende Bestandteile als auch konstruktive Elemente. Daher haben die Verfasser sich mit der vorliegenden Schrift zur Aufgabe gemacht eine eingehende Analyse des Konzeptes durchzufuhren und die einzel- sowie volkswirtschaftlichen Auswirkungen herauszufinden und aufzuzeigen. Die Arbeit gliedert sich in zwei Hauptteile. In dem ersten Teil wird die Entstehungsgeschichte der Gewerbesteuer, ihre Funktionsweise, ihre Rechtfertigung und ihre steuersystematische Tauglichkeit gepruft. Dabei wird vor allem die vom Gesetzgeber eingefuhrte so genannte "pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer" untersucht, die die Personenunternehmen vollstandig entlasten soll. Ferner widmen sich die Autoren der Fragestellung, inwiefern das Gewerbesteuerrecht eine Belastungsgleichheit hinsichtlich der Rechtsform, der Tatigkeit, der Finanzierung und des Standortes gerecht wird, wobei auch der internationale Wettbewerbsaspekt mit einbezogen wird. Nach einem Zwischenfazit folgt der zweite Hauptteil der Arbeit, in dem der Reformansatz des BDI/VCI hinsichtlich der Gemeindefinanzierung dargelegt ist. Hierbei wird zunachst das Grundkonzept vorgestellt und die Anspruche der betreffenden Akteure, also hauptsachlich der Gemeinden und der Unternehmen, erlautert. Da die Gewerbesteuer in dem Alternativvorschlag vollstandig entfallt, ergeben sich zahlreiche einzelwirtschaftliche wie volks