ISBN-13: 9783640697175 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 88 str.
ISBN-13: 9783640697175 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 88 str.
Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Rundfunk und Unterhaltung, Note: sehr gut (17 Punkte), Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Rechts- und Wirtschaftwissenschaften; Mainzer Medieninsitut), Veranstaltung: Masterstudiegang Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der offentlich-rechtliche Rundfunk bewegt sich nicht nur im hoheitlichen Bereich. Die ihm fur die Erfullung seiner Aufgaben zustehenden Produktionsfaktoren (in erster Linie personelle und technische Mittel) versuchte er schon fruh erwerbswirtschaftlich zu nutzen, um die finanzielle Ausstattung zu verbessern. Die neben der Rundfunkgebuhr bedeutendste und sicherlich (gerade auch derzeit) heftig diskutierte Einnahmequelle, die Ausstrahlung von Horfunk- und Fernsehwerbespots zahlt zu diesen Tatigkeiten. Es seien aber auch beispielhaft Rechteverwertungen, Merchandising und die Vermietung von Senderstandorten genannt, die zu weiteren kommerziellen Ertragen bei einer offentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt fuhren. Das BVerfG halt solche (fiskalischen) "Randnutzungen" fur so lange verfassungsgema und von der Rundfunkfreiheit geschutzt, soweit sie in einem Kontext zu ihrer hoheitlichen Aufgabe stehen. Die europaische Integration fuhrt jedoch dazu, dass nun auch die Regeln im europaischen Kontext zu beachten sind. Trotz des "EG-Protokolls uber den offentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedsstaaten" hat das europaische Beihilferecht hier eine zentrale Bedeutung. Fur die Zulassigkeit von Randnutzungen spielt nun nicht mehr nur die verfassungsrechtliche wichtige Differenzierung zwischen dem Auftrag dienenden oder nicht dienenden Tatigkeiten eine Rolle. Eine weitere zentrale Bedeutung fur Zulassigkeit und Ausgestaltung der Tatigkeiten hat nun auch die im Beihilferecht wichtige Abgrenzung von kommerzieller und gemeinwirtschaftlicher Aktivitat. Dies bestimmt eindeutig der sog."Beihilfekompromiss" zwischen der EU-Kommission und Deutschland, der aufgrund der Klagen privater Kon