ISBN-13: 9783540562221 / Angielski / Miękka / 1993 / 372 str.
ISBN-13: 9783540562221 / Angielski / Miękka / 1993 / 372 str.
Unternehmen, f}r die das am 1.1.1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetzeine bedeutende wirtschaftliche Rolle spielt, erhalten durch den vorliegenden Kommentar wertvolle Informationen. Imvordergrund stehen die Ergebnisse der Rechtsprechung zu behandelten Einzelfragen. Die Entwicklungsgeschichte der jeweiligen Normen sowie die rechtspolitischen Implikationen sind nur insoweit ber}cksichtigt, als sie f}r das Verst{ndnis von Bedeutung sind. Hervorgehoben wird auch der Regelungszweck der Einzelnormen. Auf die wissenschaftliche Diskussion der angesprochenen Fragen wird vor allem dann eingegangen, wenn diese von ergebnisrelevanter Bedeutung ist. Der Leser erh{lt durch die jeder Kommentierung der Einzelvorschriften vorangestellten Literatur}bersicht einen raschen ]berblick }ber die zentralen Ver-ffentlichungen zu den angesprochenen Themenkreisen.
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG).- I. Umwelthaftungsrecht als Bestandteil des Umweltrechts.- II. Entstehungsgeschichte des Umwelthaftungsgesetzes.- III. Aufgaben und Funktionen des Umwelthaftungsgesetzes.- 1. Lückenschließungs- und Rechtsfortbildungsfunktion.- 2. Schädensausgleichsfunktion.- 3. Umweltvorsorgefunktion.- 4. Schädensverantwortung nach dem Verursacherprinzip.- 5. Ergänzung des ordnungsrechtlichen Umweltschutz-Instrumentariums.- IV. Überblick über die Regelungen des Umwelthaftungsgesetzes.- 1. Haftungsvoraussetzungen.- a) Anlagenbezug.- b) Umwelteinwirkung.- c) Rechtsgutverletzung.- d) Haftungsbegründender Kausalzusammenhang.- e) Haftungsausschluß.- f) Ersatzpflichtiger.- 2. Haftungsumfang.- a) Haftungsausfüllender Kausalzusammenhang.- b) Gefahrverwirklichung.- c) Schädensarten.- d) Haftungshöchstgrenzen.- 3. Beweiserleichterungen.- a) Ursachenvermutung.- b) Auskunftsansprüche.- 4. Deckungsvorsorge und Haftpflichtversicherung.- 5. Gerichtsstand.- V. Einfluß des Umweltrechts der Europäischen Gemeinschaft auf das Umwelthaftungsrecht.- § 1 Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Haftungsbegründender Tatbestand.- 1. Übersicht.- 2. Erfaßte Anlagen.- 3. Umwelteinwirkung.- 4. Ausgehen der Umwelteinwirkung von einer Anlage (Emissionstatbestand).- 5. Rechtsgütereinwirkung (Immissionstatbestand).- a) Grundlagen.- b) Tötung eines Menschen.- c) Verletzung von Körper und Gesundheit.- d) Sachbeschädigung.- 6. Haftungsbegründender Ursachenzusammenhang.- a) Bedeutung im Tatbestandsaufbau und Gesetzessystematik.- b) Beurteilungsgrundlagen.- c) Unbeachtliche Zurechnungsgesichtspunkte.- d) Monokausaler Ursachenzusammenhang.- e) Multikausaler Ursachenzusammenhang.- 7. Anspruchsberechtigter.- 8. Ersatzverpflichteter.- a) Inhaberbegriff.- b) Ersatzpflicht bei Inhaberwechsel.- c) Ersatzverpflichtete bei multikausalen Ursachenzusammenhängen.- III. Haftungsausfüllender Tatbestand.- 1. Schaden.- 2. Haftungsausfüllender Ursachenzusammenhang.- a) Allgemeines.- b) Ursachenzusammenhang zwischen Rechtsgutverletzung und Schäden.- c) Ursachenzusammenhang zwischen Umwelteinwirkung und Schäden.- 3. Inhalt und Umfang des Schädensersatzes.- 4. Haftungsausschlüsse.- § 2 Haftung für nichtbetriebene Anlagen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Haftung für noch nicht fertiggestellte Anlagen (Abs. 1).- 1. Begriff der noch nicht fertiggestellten Anlage.- 2. Erforderlicher Gefährdungszusammenhang.- 3. Inhaberhaftung.- III. Haftung für nicht mehr betriebene Anlagen (Abs. 2).- 1. Begriff der nicht mehr betriebenen Anlage.- 2. Haftung des Inhabers.- 3. Gefährdungszusammenhang.- §3 Begriffsbestimmungen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Begriff der Umwelteinwirkung.- 1. Form der Immission.- 2. Reichweite der Immission.- 3. Ausbreitung der Emission über Umweltmedien.- III. Begriff der Anlage.- 1. Ortsfeste Einrichtung.- 2. Funktional-gegenständlicher Anwendungsbereich.- a) Zubehör und Nebeneinrichtungen.- b) Räumlicher oder betriebstechnischer Zusammenhang.- c) Eignung für die Verursachung von Umwelteinwirkungen.- § 4 Ausschluß der Haftung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Begriff der höheren Gewalt.- 1. Außergewöhnliches Ereignis.- 2. Betriebsfremdes, von außen herbeigeführtes Ereignis.- 3. Fehlende Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des Ereignisses.- III. Einzelfälle.- 1. Naturereignisse.- 2. Menschliches Verhalten.- § 5 Beschränkung der Haftung bei SachSchäden.- I. Bedeutung der Norm.- II. Tatbestandliche Voraussetzungen.- 1. Bestimmungsgemäßer Anlagenbetrieb.- 2. Unwesentliche Beeinträchtigung einer Sache.- a) Wertungsparallele zu §906 Abs. 1 BGB.- b) Beurteilungsgrundsätze.- c) Beurteilungsgesichtspunkte.- 3. Nach den örtlichen Verhältnissen zumutbare Beeinträchtigungen.- a) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu § 906 Abs. 2 BGB.- b) Beurteilung nach den örtlichen Verhältnissen.- c) Zumutbarkeit der Beeinträchtigung.- §6 Ursachenvermutung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Tatbestand des §6 Abs. 1.- 1. Voraussetzungen der Ursachenvermutung (Vermutungsbasis).- a) Anlage.- b) Konkrete Eignung der Anlage zur Schädensverursachung.- 2. Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Vermutungsbasis.- a) Grundlagen.- b) Gegenstände der Darlegungs- und Beweislast.- c) Insbesondere: Multikausale Geschehenszusammenhänge.- c) Insbesondere: Betriebspflichtverletzung.- e) Beweisführung und Beweiserleichterung.- 3. Inhalt der Ursachenvermutung.- III. Ausschluß der Ursachenvermutung bei bestimmungsgemäßem Anlagenbetrieb, §6 Abs. 2.- 1. Grundlagen.- 2. Bestimmungsgemäßer Betrieb als Ausschlußvoraussetzung.- 3. Besondere Betriebspflichten, §6 Abs. 3.- a) Rechtsgrundlagenmerkmal.- b) Zweckmerkmal.- c) Eignungsmerkmal.- 4. Beweislast und Beweisführung.- 5. Vermutung der Einhaltung besonderer Betriebspflichten, §6 Abs. 4.- §7 Ausschluß der Vermutung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Ursachenvermutung bei mehreren geeigneten Anlagen.- III. Ausschluß der Ursachenvermutung gemäß § 7 Abs. 1.- 1. Mehrere geeignete Anlagen.- 2. Anderer Umstand.- 3. Verursachungseignung des anderen Umstandes.- IV. Ausschluß der Ursachenvermutung nach § 7 Abs. 2.- § 8 Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen den Inhaber einer Anlage.- I. Bedeutung der Norm.- 1. Normzweck.- a) Informationsdefizit.- b) Erleichterung der Anspruchsdurchsetzung.- c) Erleichterung der Anspruchsfeststellung.- d) Verbesserte Möglichkeit zur Einschätzung des Prozeßrisikos.- 2. Bedeutungszusammenhang.- a) Verhältnis zur Ursachenvermutung ..- b) Teleologische Ausrichtung auf § 1 UmwHG.- c) Verhältnis zu §9 UmwHG.- 3. Rechtsnatur.- a) Originäres gesetzliches Schuldverhältnis.- b) Beweiserleichterung.- 4. Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit.- II. Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs.- 1. Überblick.- 2. Nach dem UmwHG ersatzfähiger Schäden.- a) Schäden.- b) Ersatzfähigkeit nach dem UmwHG.- 3. Tatsachen, die die Annahme der Ursächlichkeit begründen.- a) Tatsachen.- b) Annahme der Ursächlichkeit.- 4. Anspruchsinhaber.- 5. Verpflichteter.- III. Umfang des Auskunftsanspruchs.- 1. Gegenständliche Begrenzung nach § 8 Abs. 1 Satz 2.- a) Verwendete Einrichtungen.- b) Art und Konzentration der eingesetzten oder freigesetzten Stoffe.- c) Die sonst von der Anlage ausgehenden Wirkungen.- d) Die besonderen Betriebspflichten.- 2. Erforderlichkeit der Auskunft.- a) Generelle anderweitige Informationsmöglichkeit.- b) Erforderlichkeit zur Anspruchsfeststellung.- 3. Grenzen des Anspruchs aus Treu und Glauben.- a) Entfallen des Informationsbedürfnisses im Einzelfall.- b) Unverhältnismäßigkeit des Auskunftsbegehrens.- IV. Geheimnisschutz nach § 8 Abs. 2.- 1. Gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften.- 2. Überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Inhabers.- a) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.- b) Gefahr strafrechtlicher Verfolgung des Inhabers.- 3. Überwiegendes Geheimhaltungsinteresse eines Dritten.- V. Modalitäten der Auskunftserteilung.- 1. Wissenserklärung.- 2. Form der Auskunftserteilung.- 3. Kosten.- VI. Art der Informationsübermittlung (Abs. 3).- 1. Einsichtsrecht.- a) Voraussetzungen des Einsichtsrechts (Abs. 3 Satz 1).- b) Modalitäten der Einsichtnahme (Abs. 3 Satz 2).- 2. Besichtigungsrecht.- VII. Eidesstattliche Versicherung (§ 8 Abs. 4).- VIII. Prozessuales.- IX. Auswirkungen des Auskunftsanspruchs im Haftungsprozeß.- 1. Aufklärungspflicht im Haftungsprozeß.- 2. Folgen nicht erteilter Auskunft im Haftungsprozeß.- § 9 Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen Behörden.- I. Bedeutung der Norm.- II. Rechtsnatur.- III. Voraussetzungen des Anspruchs.- 1. Nach dem UmwHG ersatzfähiger Schäden.- 2. Tatsachen, die die Annahme der Ursächlichkeit begründen.- 3. Anspruchsinhaber.- 4. Verpflichtete Behörden.- IV. Umfang des Auskunftsanspruchs.- 1. Gegenstand des Anspruchs.- a) Gegenstände der Auskunft bei Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.- b) Gegenstände der Auskunft bei Erfassungsbehörden.- 2. Erforderlichkeit der Auskunft.- 3. Mißbräuchlichkeit des Auskunftsverlangens.- V. Auskunftsverweigerungsrechte der Behörde (Satz 2).- 1. Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung der Behörde.- 2. Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes.- 3. Vorgänge, die nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheimgehalten werden müssen.- a) Gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften.- b) Vorgänge, die ihrem Wesen nach geheimzuhalten sind.- VI. Modalitäten der Auskunftserteilung.- VII. Art der Informationsiibermittlung.- VIII. Verfahrensfragen.- 1. Notwendige Beiladung des Inhabers.- 2. Anhörung des Inhabers und Akteneinsichtsrecht.- 3. Mitteilungspflicht der Behörde bei einer auskunftsgewährenden Entscheidung.- IX. Prozessuales.- § 9 Anhang: Die EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt.- Vorbemerkung.- I. Bedeutung der Richtlinie.- II. Überblick über die Regelungsinhalte.- III. Subjektives öffentliches Recht auf Information.- IV. Verpflichtete Stellen.- V. Gegenstand des Informationsrechts: Informationen über die Umwelt.- 1. Informationen über den Zustand der Umwelt.- 2. Tätigkeiten, die die Umwelt beeinträchtigen.- 3. Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz der Umweltbereiche.- VI. Ausnahmebereiche.- 1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.- 2. Von Dritten freiwillig übermittelte Informationen.- VII. Art des Informationszuganges.- VIII. Unmittelbare Anwendbarkeit.- § 10 Auskunftsanspruch des Inhabers einer Anlage.- I. Auskunftsanspruch gegen den Geschädigten.- 1. Bedeutung des Anspruchs.- 2. Voraussetzungen des Anspruchs.- a) Geltendmachung eines Anspruchs nach dem UmwHG.- b) Ungeschriebene Voraussetzung: Gewisse Wahrscheinlichkeit für die Behauptung des Inhabers.- c) Anspruchsinhaber.- d) Verpflichteter.- 3. Umfang des Auskunftsanspruchs.- a) Keine gegenständliche Begrenzung.- b) Erforderlichkeit zur Feststellung des Umfangs der Ersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten.- c) Grenzen des Anspruchs aus Treu und Glauben.- 4. Geheimnisschutz.- 5. Modalitäten der Auskunftserteilung.- 6. Art der Informationsübermittlung.- 7. Eidesstattliche Versicherung.- II. Auskunftsanspruch gegen andere Inhaber.- 1. Bedeutung des Anspruchs.- 2. Voraussetzungen des Anspruchs.- 3. Umfang des Anspruchs.- 4. Geheimnisschutz.- 5. Modalitäten der Auskunftserteilung.- 6. Art der Auskunftserteilung, eidesstattliche Versicherung.- III. Auskunftsanspruch gegen Behörden.- §11 Mitverschulden.- I. Bedeutung der Vorschrift.- II. Tatbestandsvoraussetzungen.- III. Rechtsfolgen.- § 12 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Ansprühe aus § 12 I 1.- III. Ansprüche aus § 12 I 2.- 1. Allgemeines.- a) Anspruchsgegner.- b) Anspruchsinhaber.- 2. „Kosten der Beerdigung“.- 3. Einzelne Schädensposten.- a) Zu ersetzende Kosten.- b) Nicht zu ersetzende Kosten.- 4. Zurechnungszusammenhang.- 5. Vorteilsausgleichung.- IV. Ansprüche aus § 12 II.- 1. Allgemeines.- 2. Bestehen einer Unterhaltsbeziehung.- a) Gesetzliche Unterhaltspflicht.- b) Aktuelle oder potentielle Unterhaltspflicht.- 3. Zur Zeit der Verletzung.- 4. UnterhaltsSchäden durch Tötung.- 5. Höhe des UnterhaltsSchädens.- a) Allgemeines.- b) Einzelne Unterhaltsbeziehungen.- 6. Zeitliche Grenzen des Schädensersatzanspruchs.- a) Mutmaßliche Lebensdauer des Unterhaltspflichtigen.- b) Mutmaßliche Dauer der Unterhaltsverpflichtung.- 7. Vorteilsausgleichung.- 8. Schädensminderungspflicht.- § 13 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung.- I. Bedeutung der Norm.- 1. Regelungsinhalt.- 2. Anspruchsgegner, Anspruchsinhaber, Ansprüche Dritter.- 3. Verhältnis zu anderen Normen.- II. Tatbestand des § 13.- 1. Verletzung von Körper oder Gesundheit.- 2. Ersatz der Kosten der Heilung.- a) Allgemeines.- b) Zu ersetzende Heilbehandlungskosten.- c) Zu ersetzende Nebenkosten.- d) Vorteilsausgleichung.- e) Schadensminderungspflicht.- 3. Ersatz für Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit.- a) Allgemeines.- b) Kausalität.- c) Ersatzfähige Vermögensnachteile.- d) Nicht ersatzfähige Nachteile.- e) Schädensberechnung.- f) Vorteilsausgleichung.- g) Schädensminderungspflicht.- 4. Ersatz für Vermögensnachteile durch vermehrte Bedürfnisse.- a) Allgemeines.- b) Abgrenzung zu anderen Schädensposten.- c) Einzelposten.- § 14 Schadensersatz durch Geldrente.- I. Bedeutung der Norm.- II. Von § 14 nicht erfaßte Schäden.- 1. Bereits entstandene Schäden.- 2. Heilungskosten und andere Rentenansprüche.- III. Regelungen für zukünftige Schäden.- 1. Ersatz durch Geldrente.- a) Geldrente.- b) Rechtsnatur.- c) Art der Rentengewährung.- d) Sicherheitsleistung.- 2. Ausnahmsweise Kapitalabfindung.- a) Allgemeines.- b) Wichtiger Grund als Voraussetzung bzw. Vertragliche Vereinbarung.- c) Berechnung der Abfindungssumme.- IV. Pfändbarkeit der Rente.- V. Unbeachtlichkeit der Unterhaltspflicht Dritter.- VI. Prozessuale Fragen.- 1. Inhalt des Klageantrags.- 2. Zulässigkeit eines Urteils nach §258 ZPO.- 3. Abänderungsklage nach § 323 ZPO.- §15 Haftungshöchstgrenzen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Haftungshöchstgrenzen nach § 15 S. 1.- III. Kürzung des Ersatzanspruchs nach § 15 S. 2.- §16 Aufwendungen bei Wiederherstellungsmaßnahmen.- I. Bedeutung der Norm.- II. Voraussetzungen des § 16 Abs. 1.- 1. Beschädigung einer Sache.- 2. Natur-oder Landschaftsbeeinträchtigung.- 3. Wiederherstellungsaufwendungen.- III. Folge des § 16 Abs. 1.- IV. Anspruch auf Vorschuß gemäß § 16 Abs. 2.- §17 Verjährung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Entsprechende Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist.- III. Entsprechende Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist.- IV. Hemmung der Verjährung.- V. Konkurrenzen.- § 18 Weitergehende Haftung.- I. Bedeutung der Norm.- II. Konkurrierende Haftungsvorschriften.- 1. Ersatzansprüche nach Vertragsrecht.- 2. Gefährdungshaftungsregeln und nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch.- 3. Deliktshaftungsansprüche.- III. Vorrang der Atomhaftung, § 18 Abs. 2.- §19 Deckungsvorsorge.- I. Bedeutung der Norm.- II. Deckungsvorsorge nach § 19 Abs. 1.- 1. Kreis der deckungsvorsorgepflichtigen Anlagen.- 2. Kreis der erfaßten Ansprüche.- III. Die Erbringung der obligatorischen Deckungsvorsorge.- § 20 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen.- §21 Strafvorschriften.- §22 Bußgeldvorschriften.- §23 Übergangsvorschriften.- I. Bedeutung der Norm.- II. Der Zeitpunkt der Schädensverursachung.- Stichwortverzeichnis.
Marian Paschke, 1982 Promotion zum Dr. jur. an der Freien Universität Berlin. Habilitation an der Christian Albrechts Universität zu Kiel und Verleihung der "venia legendi" für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht; Professor an der Universität Heidelberg, seit 1992 Professor an der Universität Hamburg, Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht. Christian Reuter, getauft 9. 10. 1665 Kütten bei Halle - nach 1712 an unbekanntem Ort. R. stammte aus einer Bauernfamilie und begann nach dem Besuch der Leipziger Thomasschule und des Merseburger Domgymnasiums erst im Alter von 23 Jahren mit dem Jurastudium in Leipzig, das er nie zu Ende führen sollte. Satirische Anspielungen auf Leipziger Bürger in seinen literarischen Arbeiten hatten Karzerstrafen, vorübergehende Relegationen und schließlich den Verweis von der Universität auf Lebenszeit zur Folge. 1700 wurde er Sekretär eines Kammerherrn in Dresden, aber auch hier fiel er möglicherweise wegen einer Komödie in Ungnade. In Berlin schlug er sich dann, nachweisbar ab 1703, mit höfischen Gelegenheitsdichtungen durch. Nach 1712 verliert sich seine Spur. Seine Leipziger Komödien um Frau Schlampampe und ihre kleinbürgerliche Familie entlarven, indem sie Anspruch und vulgäre Wirklichkeit gegenüberstellen, drastisch das Streben nach höherem sozialen Rang und vornehmer Lebensart. R. wies den Vorwurf persönlicher Verunglimpfung mit einem Hinweis auf Molière zurück, dem er das meiste entnommen habe ('Les Précieuses ridicules', 1659). Die aufschneiderische Lügengeschichte um Schelmuffsky, den Sohn der Familie, führte die Kleinbürgersatire weiter. In einer Art sozialer Umkehrung machte R. in seinem letzten Stück einen heruntergekommenen Adeligen zum Gegenstand seiner satirischen Zeitdiagnose.
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