ISBN-13: 9783656923879 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Universitat Luneburg, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit geht es um den Einzug von Sozialen Medien in die Arbeitswelt. Diese neuen Medien stellen ihren Nutzern zahlreiche Kommunikationsmoglichkeiten zur Verfugung. Dabei kommt es immer haufiger vor, dass Arbeitnehmer/-innen ihren Arbeitgeber auf sozialen Portalen wie Facebook beleidigen. Im Mittelpunkt des Erkenntnisinteresses des ersten Teils dieser Arbeit steht, welche rechtlichen Konsequenzen diese Verhaltensweisen haben. Die zentrale Frage ist, ob Beleidigung auf Facebook gegenuber dem Arbeitsgeber eine Kundigung des Arbeitsverhaltnisses rechtfertigt. Anhand des im Rahmen dieses Seminars gewonnenen Fachwissens werden zunachst die arbeitsrechtlichen Grundlagen, die fur diese Thematik wichtig sind, erlautert. Aus diesem Grund werden die formellen Anforderungen moglicher Kundigungsarten, die in Betracht kommen, dargestellt. Wichtig sind dabei die ordentliche Kundigung aus verhaltensbedingten Grunden und vor allem die auerordentliche Kundigung. Ferner werden der wichtige Grund (die grobe Beleidigung) und die Interessenabwagung, die wichtig ist im Einzelfall, erlautert. Folgend werden drei einschlagige Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre zur Kundigung we-gen beleidigender Auerungen auf Facebook herangezogen, um zu uberprufen, wie die arbeits-rechtlichen Bestimmungen von den Gerichten bei diesen Fallen angewendet werden. Dabei wer-den auch Social-Media spezifische Abwagungskriterien in Bezug auf Facebook beachtet. Schlielich geht es darum, die Entscheidungen der Gerichturteile zu analysieren, um zu einer eigenen begrundeten Stellungnahme dieser Thematik zu kommen. Der zweite Teil dieser Arbeit erortert die Moglichkeiten, die fur Unternehmen bestehen, Soziale Medien einzusetzen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu berucksichtigen sind, um Soziale Medien in Unterneh